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Hintergründe der Multimediagesetzgebung
Hintergründe der Multimediagesetzgebung
von Monika Hans
Wie bei allen Innovationen in der Geschichte menschlicher Kommunikation gehen die Möglichkeiten der multimedialen Verschmelzung mit neuen technischen Voraussetzungen/Entwicklungen einher. Ausschlaggebend ist in diesem Fall die Digitalisierung, d.h. die Verschlüsselung elektronischer Signale in Form binärer Zeichen.
Dies erlaubt nicht nur eine störungsfreie Übertragung und eine wesentlich erhöhte Empfangsqualität. Vielmehr ermöglicht die Digitalisierung es, die für die Übertragung notwendigen Signale zu reduzieren. Unwichtige Signale können weggelassen werden, z.B. die, die man mit dem normalen Auge nicht wahrnimmt, oder die, die in einer Bildfolge gleich bleiben.
Auf diese Weise findet eine Datenkompression statt, die den Kapazitäts-, und Speicherbedarf von Übertragungstechniken wesentlich verringert (bis zu 95%). Was hier eingespart wird, kann zu einer beträchtlichen Vermehrung elektronischer Dienstleistungen und Programmangebote genutzt werden. Durch die einheitliche digitale Codierung konnten Computer, CD-Player, Fernseh-, und Radiogerät sowie Telefon und Faxgerät zusammenwachsen.
Zur Übertragung der digitalen Ton-, und Bildsignale sind entsprechend taugliche Übertragungswege erforderlich. Hierzu gehören vor allem Glasfaserkabel wie das Integrated Services Digital Network (ISDN), ein diensteintegrierendes digitales Fernmeldenetz, das die deutsche Telekom seit 1989 betreibt.
Dadurch können auf einem einzigen Basisanschluss mehrere getrennte Dienste ablaufen. Ferner stehen seit der Mitte der neunziger Jahre auch digitale Satelliten zur Verfügung. Der erste Astra 1 E- wurde im Oktober 1995 ins Weltall geschossen. Weitere sind inzwischen gefolgt. Über die Transponder dieser Satelliten können infolge der Datenkompression größere Pakete von Programmen (bis zu mehreren hundert) übertragen werden.
Am 24. August 1998 beschloss das Bundeskabinett für den Rundfunk eine schrittweise Umstellung von der bisher analogen auf digitale Übertragung. Der vorgegebene Zeitrahmen reicht bis ins Jahr 2010, mit einer Überprüfung im Jahr 2003. Danach wird die analoge Übertragung praktisch hinfällig.
Um die digital übermittelten Signale beim Fernsehgerät wieder in analoge zurückzuverwandeln, ist ein eigenes Zusatzgerät erforderlich, das als Set-Top-Box, als Integrated Receiver Decoder (IRD) oder einfach als Decoder bezeichnet wird. Die Konstruktion und Produktion der Set-Top-Box erforderte nicht nur technische Lösungen, sondern hat auch rechtliche und organisatorische Probleme aufgeworfen. Ein langwieriger medienpolitischer Streit hat sich darum in der Bundesrepublik in den neunziger Jahren abgespielt (siehe Kompetenzstreit).
Im Zuge der Digitalisierung verändern sich die Formen menschlicher und medialer Kommunikation. Durch die Verschmelzung von Informations-, und Kommunikationstechniken, die Integration von Sprache, Text, Video, Audio, und Unterhaltungselektronik, wachsen die Kommunikationsangebote weiter an, und es entstehen auch ganz neue Angebots-, und Nutzungsformen, wie z. B. das Internet , das wegen seines offenen Zugangs eine rasante Expansion erlebt hat.
Voraussetzung dafür war zunächst, dass sich der Personal Computer (PC) weltweit ausbreitete. Seit Anfang der 90er Jahre hat sich in der BRD die Anzahl der PC’s von 7,5 Mio. (1991) auf 21,3 Mio. (1997) fast verdreifacht. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gab es Ende 2005 rund 10,4 Millionen DSL-Zugänge in Deutschland. Mehr als ein Viertel der Haushalte (etwa 27 Prozent) verfügt damit über DSL. Deutschland sei hiermit in Europa führend.
Das Internet selbst ist inzwischen Basis für eine ganze Reihe dieser neuen Angebots,- und Nutzungsformen. Im Speziellen sind das E-Mail, Newsgroups, Chats, Homebanking, eCommerce, eLearning, und Online-Zeitungen, um einige zu nennen.