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Hintergründe der Multimediagesetzgebung

Deregulierung und Telekommunikationsgesetz

von Monika Hans

Wichtige Anstöße zur Deregulierung sind auf internationaler Ebene erwachsen. Im Juni 1993 beschlossen die zuständigen europäischen Minister, das Staatsmonopol im Telekommunikationsbereich zum 1. Januar 1998 aufzuheben und der Privatinitiative Raum zu geben.

Im Februar 1997 verpflichteten sich auch die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) nach mehrjährigen Verhandlungen darauf, ihre Telefonnetze spätestens zu diesem Zeitpunkt ausländischen Anbietern zu öffnen und der Konkurrenz die Nutzung von Satelliten zu erlauben. Damit sollten nationale und private Monopole in der Telekommunikation zugunsten eines Wettbewerbs sowohl mit inländischen als auch mit ausländischen Gesellschaften gelockert werden. Infolgedessen endete am 1. Januar 1998 das Monopol der deutschen Telekom, die 1988 aufgrund eines ersten Gesetzes zur Reform des Post-, und Fernmeldewesens als einer von drei selbständigen Bereichen (neben Postdienst und Postbank) aus der alten Bundespost ausgegliedert worden war.

Im Vorfeld der Aufhebung dieses Monopols hatten Bundestag und Bundesrat bereits im Juni/Juli 1996 ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) angenommen. Dieses regelt die Lizenzierung von Telekommunikationsdienstleistungen, wozu eine Regulierungsbehörde errichtet wurde.

Enthalten sind im TKG Vorschriften unter anderem zu Pflichten marktbeherrschender Unternehmen, zur Sicherstellung von Universaldiensten, zur Entgeltzahlung und zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege. Am 1. Januar 1998 trat die neue Regulierungsbehörde an die Stelle des zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Bundespostministeriums. Ihr fiel vom ersten Tag an eine wichtige Funktion in dem Wettbewerb zu, der sich zwischen der Deutschen Telekom und neuen Telefongesellschaften (u.a. Otelo, Mobilcom, Arcor) anbahnte. Im Herbst 1998 gab es hier schon 90 Wettbewerber.

 

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