Identität und Geschichte der Informationswissenschaft
Die Geschichte des Rundfunks/Rundfunkgesetzgebung
3.5. Erstes Rundfunkurteil
Am 25. Juli 1961 unterzeichneten der Bundeskanzler Konrad Adenauer für die Bundesregierung und der Justizminister Fritz Schäffer für die Länder den Gesellschaftsvertrages der „Deutschland-Fernsehen-GmbH“, was am 28. Februar 1962 zum Ersten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts führte. Der Gesellschaftsvertrag der „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ war verfassungswidrig, da die Eigenständigkeit des Rundfunks als Institution nicht garantiert war und der Staat sich gewissermaßen das Medium Rundfunk aneignete. Es ist unzulässig, daß eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft (GmbH) vollkommen vom Staat beherrscht wird.
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