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Identität und Geschichte der Informationswissenschaft

Die Geschichte des Rundfunks/Rundfunkgesetzgebung

3.6. Zweites Deutsches Fernsehen


Im März des Jahres 1961 faßt die Ministerpräsidentenkonferenz den Beschluß zur Errichtung einer ARD-unabhängigen, zentralen, ebenfalls öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt durch alle Bundesländer.


Am 06. Juni 1961 unterzeichnen die Ministerpräsidenten in Stuttgart den Staatsvertrag über die Errichtung einer neuen Fernsehanstalt, der öffentlich-rechtlichen Länderanstalt „Zweites Deutsches Fernsehen, ZDF“, die ihren Sitz in Mainz haben wird. So wurde den Zuschauern eine Wahl zwischen zwei Programmen ermöglicht.



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