Diese Website ist seit dem Ende des Studiengangs Informationswissenschaft
im Juni 2014 archiviert und wird nicht mehr aktualisiert.
Bei technischen Fragen: Sascha Beck - s AT saschabeck PUNKT ch
Drucken

Identität und Geschichte der Informationswissenschaft

Die Geschichte der Presse

3.2. Der alliierte Kontrollrat


„Der alliierte Kontrollrat wurde am 8. August 1945 von den vier Besatzungsmächten USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion nach der deutschen Kapitulation im 2. Weltkrieg als oberstes Regierungsorgan zur „Regelung der Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen“. Eingerichtet. Die Einrichtung eines Alliierten Kontrollrates war bereits am 14. November 1944 im Londoner Kontrollabkommen beschlossen und am 5. Juni in der Berliner Viermächteerklärung konkretisiert worden. Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland setzte sich aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungsstreitkräfte zusammen und hatte seinen Sitz in Berlin; seine Arbeit nahm er am 30. August 1945 auf. Die Zuständigkeit des Kontrollrates erstreckte sich auf ganz Deutschland; er erließ Direktiven und Gesetze, Instruktionen und Befehle, die jeder der vier Oberbefehlshaber in seiner Besatzungszone nach eigenem Ermessen umsetzen konnte. Die Entscheidungen des Kontrollrates mussten einstimmig getroffen werden; allerdings konnten sich die Mitglieder des Rates in grundlegenden Fragen selten auf gemeinsame Beschlüsse einigen. Dies hatte zur Folge, dass die Militärgouverneure stattdessen den Entscheidungsspielraum innerhalb ihrer jeweiligen Zonen ausschöpften, so dass diese sich rasch auseinander entwickelten. Angesichts der zunehmenden Konflikte zwischen Ost und West und vor dem Hintergrund der Sechsmächtekonferenz in London verließ der sowjetische Vertreter am 20. März 1948 den Kontrollrat, der daraufhin die Arbeit praktisch einstellte. Und nachdem die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 die volle Souveränität erlangt hatte, erübrigte sich der Kontrollrat für Deutschland endgültig.“

(Quelle: Microsoft Encarta 2002)


Zu Kapitel 3.3: Artikel 5 – Grundgesetz
Zurück zur Kapitelübersicht
 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen