Abb.3: Tux, Logo des freien Betriebssystem Linux |
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GNU-Software wird auf der Grundlage der GNU General Public Licence (GPL) vertrieben. Diese basiert wiederum auf dem Prinzip des „Copyleft“ (als Gegenteil von „Copyright“), das im Gegensatz zum restriktiven Urheberrecht das freie Kopieren und Modifizieren von Software ausdrücklich erlaubt und vom Hersteller verlangt, dass der Quellcode mitveröffentlicht wird. Der wesentliche Unterschied zu Public Domain-Software besteht darin, daß auch modifizierte Software unter den gleichen Bedingungen weitervertrieben werden darf. Eine „Enteignung“, wie sie bei der Modifizierung oder Weiterentwicklung von Public Domain-Software durch Dritte geschehen kann, ist daher rechtlich ausgeschlossen. Im Gegenteil werden hierdurch Anreize für Programmierer geschaffen, da sie sicher sein können, dass ihre Arbeit nicht mißbraucht wird und dass auch sie von etwaigen Verbesserung ihrer Programme profitieren können.
Aus diesem Grund wird viel Software, die eigentlich kein Bestandteil des GNU-Projekts ist, unter der GNU-GPL-Lizenz vertrieben. Hierzu zählt etwa das Betriebssystem Linux. Es gibt mittlerweile neben UNIX noch zahlreiche andere Programme für Betriebssysteme, die auch unter der GNU-GPL-Lizenz vertrieben werden.
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