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Identität und Geschichte der Informationswissenschaft

Die Geschichte der Presse

3.4. Der deutsche Presserat


Der Deutsche Presserat ist ein mit jeweils zehn Delegierten der Journalisten- und Verlegerverbände besetztes Gremium zur Interessenwahrung und freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse und Publizistik. Zu den Aufgaben des 1956 gegründeten und 1986 reorganisierten Presserates gehört der Schutz der Pressefreiheit gegenüber politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Einflussnahme sowie die Beobachtung struktureller Fehlentwicklungen in der deutschen Presselandschaft. In Pressefragen nimmt der Presserat gegenüber Regierung und Öffentlichkeit Stellung. Bei Missbrauch der Pressefreiheit kann ein Beschwerdeausschuss Rügen erteilen. Der Presserat kann die Beachtung seiner Beschlüsse nicht erzwingen, sondern ist auf deren freiwillige Anerkennung angewiesen.


Internet: http://www.presserat.de/site/index.html



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