Identität und Geschichte der Informationswissenschaft
Open Source Bewegung - Überblick
5. Übersicht verschiedener Lizenzmodelle im Open Source Bereich
Open Source und Freie Software
Projekt im Rahmen des Proseminars Webpublishing WS 02/03
Dozent: Dr. H.-D. Luckhardt Autoren: Tobias Maurer und Andreas Martin |
Mit der andauernden Zunahme freier Software steigt auch die Anzahl verschiedener Open Source Lizenzmodelle. Die GNU General Public License hat sich zwar als Standard etabliert, es gibt jedoch Ausnahmen, vor allem Firmen, die eigene Software an die Open Source Gemeinde freigeben, setzen auf ihre Interessen zurechtgeschnittene Lizenzen ein. Alle Open Source Lizenzmodelle gwähren dabei grundlegende Rechte, wie sie die Open Source Initiative OSI und die Free Software Foundation FSF als Merkmale freier Software festgelegt haben: Der Programmierer darf ein Programm weitergeben, den Quelltext anschauen und verändern und in modifizierter Form weitergeben. Problematisch kann es jedoch werden, wenn man weiter ins Detail geht. Darf ich z.B. den Webserver Apache verändern und unter neuem Namen verkaufen oder darf ich eine gekaufte Linux Distribution auf beliebig vielen Rechnern installieren. Auch wenn verschiedene Entwickler unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen, haben sich folgende Hauptmerkmale herausgebildet: Ehre, wem Ehre gebührt: Es soll bei der Veränderung von Software der ursprüngliche Autor immer erkennbar bleiben und im Quelltext genannt werden. Integration in kommerzielle Produkte: Niemand soll sich die Arbeit eines Programmierers aneignen dürfen und als proprietäre Software vermarkten. Ein Programm, das freie Software enthält, soll komplett frei weitergegeben werden müssen. Kontrolle über die „offizielle“ Distribution: Um Verwechslungen zu vermeiden soll veränderte Software nicht mehr unter dem ursprünglichen Name weiterverteilt werden, so dass Anwender nicht verwirrt werden oder dem Ruf des Autors geschadet wird. Absicherung des Autors: Wenn ein Programmierer seine Arbeit der Allgemeinheit schon frei zur Verfügung stellt, dann soll er auch nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können, die seine Software vielleicht verursacht. |
Übersicht: |
|