Identität und Geschichte der Informationswissenschaft
Die Geschichte des Rundfunks/Rundfunkgesetzgebung
3.4. Gesetz über den Rundfunk
Am 30. September 1959 verabschiedet die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes über den Rundfunk“. Danach sollen drei neue Rundfunkanstalten errichtet werden:
- „Deutschland-Fernsehen“
- „Deutschland-Funk“
- „die bereits bestehende „Deutsche Welle“ soll eine bundesrechtliche Grundlage erhalten“
Zu Kapitel 3.5: Erstes Rundfunkurteil
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