Studium Informationswissenschaft
Studienführer Informationswissenschaft
Anhang IVb_alt
Nebenfach INFORMATIONSWISSENSCHAFT zum Vordiplom bzw. Diplom Informatik
1. Studienabschnitt („Vordiplom“ bzw. „Zwischenprüfung“)
A. Lehrveranstaltungen im Nebenfach
- Grundlagen der Informationswissenschaft (2 + 2 SWS)
- Methoden der Informationswissenschaft (2 + 2 SWS)
- Proseminar über Grundlagen oder Methoden der Informationswissenschaft (2SWS)
- Proseminar speziellen Inhalts (2 SWS)
B. Zulassungsbedingungen zu Prüfungen im Nebenfach
- 2 Proseminarscheine
- Nachweis der Teilnahme an den o.a. Veranstaltungen (Studienbuch)
C. Mündliche Prüfung im Nebenfach
Es findet eine halbstündige mündliche Prüfung statt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ benotet wird.
D. Berechnung der Note
Falls die mündliche Prüfung nicht bestanden ist, ist die Nebenfachnote 5,0. Sonst wird die Nebenfachnote wie folgt berechnet: Die Noten der beiden Proseminarscheine und die Note der mündlichen Prüfung werden addiert und das Resultat durch 3 dividiert; das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen gerundet.
E. Hinweise
- Scheine, die im Rahmen eines Proseminars gemacht werden und die ein „Informatikthema“ i.e.S. zum Gegenstand haben (z.B. Programmiersprachen oder Datenbanken), werden nicht als Scheine im Sinne von A.(3) oder A.(4) akzeptiert.
- Bis zur Zulassung zur letzten Prüfungsleistung im Rahmen des Vordiploms Informatik mit Nebenfach Informationswissenschaft sind Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen der Informatik vorzulegen:
– Informatik I
– Informatik II
– Praxis des Programmierens
– Hardwarepraktikum oder Proseminar in Informatik
– Einführung in die Algebra oder Lineare Algebra (benotet)
– Analysis I oder Analysis II (benotet) - Das Bestehen der Vordiplomsprüfung in Informatik mit Nebenfach Informationswissenschaft berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen des zweiten Studienabschnitts in Informationswissenschaft.
- Das Bestehen der Vordiplomsprüfung in Informatik mit Nebenfach Informationswissenschaft berechtigt nicht zum Hauptfachstudium Informationswissenschaft.
2. Studienabschnitt („Diplom“ bzw. „Abschlußprüfung“)
A. Lehrveranstaltungen im Nebenfach
Vorlesungen und dazugehörige Hauptseminare des 2. Studienabschnittes im Umfang von 12 SWS
oder
- Vorlesungen und dazugehörige Hauptseminare des 2. Studienabschnittes im Umfang von 8 SWS
sowie Vorlesungen des 1. Studienabschnittes im Umfang von 4 SWS.
B. Zulassungsbedingungen zur Prüfung im Nebenfach
- 1 Hauptseminarschein (im Rahmen eines Haupt- oder Forschungsseminars)
- Nachweis des Besuches der unter A. erwähnten Lehrveranstaltungen (Studienbuch)
C. Prüfung im Nebenfach
Eine halbstündige mündliche Prüfung auf der Basis der Lehrveranstaltungen.
D. Note
Die Note ist die der mündlichen Prüfung.