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Diskussionsbeiträge

Plädoyer für die neue Rechtschreibnorm

Prof. Dr. Harald H. Zimmermann, Saarbrücken

– August 1997 –

1. Geltungsbereich

Formell gilt die neue – wie die alte – Norm nur für den schulischen Bereich. Damit Behörden und andere staatliche oder kommunale Einrichtungen diese Norm verbindlich anwenden, bedarf es weiterer Anordnungen, etwa seitens der Ministerien oder Verwaltungen.

Es ist davon auszugehen, dass innerhalb kurzer Zeit auch die Medien die neuen Regelungen anwenden werden. So gibt es bei der deutschen Nachrichtenagentur dpa schon einen Termin für die Einführung (1.8.1998). Das Beispiel der Wochenzeitung ‚DIE WOCHE‘ kann für ähnliche zukünftige Anwendungen als Muster genannt werden: die Zeitung folgt bereits (unter Einbringung eines eigenen Stils innerhalb der neuen – erweiterten – Bandbreiten) den neuen Regeln.

2. Zuständigkeit

Die bestehende Rechtschreibnorm war 1955 durch einen Beschluss der Kultusminister der Bundesländer unter Umsetzung in landesweite Erlasse als für die Schulen verbindlich erklärt worden. Die neue Norm ist auf die gleiche Weise durch die gleiche verantwortliche Instanz für die gleiche Gruppe beschlossen und in den einzelnen Ländern jeweils erlassen worden.

Wenn diese Instanz nicht zuständig und die Form (Erlass) nicht zulässig sein sollte, dann gilt dies m.E. auch für die alte Regelung.

3. Rechtfertigung und Bedeutung der Veränderungen

Die (letztlich 1901 begründete) alte Norm wird den Anforderungen an eine Funktionserfüllung einer Norm der geschriebenen deutschen Sprache nicht hinreichend gerecht. Insbesondere betrifft dies die Bereiche Erlernbarkeit und Beherrschbarkeit der deutschen Schriftsprache.

Seit mehreren Jahrzehnten ist dies erkannt (vgl. z.B. diesbezüglich den lesenswerten Artikel ‚Rechtschreibung‘ in Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 19, S. 699 f., aus dem Jahre 1977) und war dies die Ursache für verschiedene Normierungsbemühungen. Angesichts der mit einer Neuregelung grundsätzlich verbundenen (vorwiegend psychologischen) Barrieren war und ist – wie m.E. gerade die jüngsten Diskussionen zeigen – eine Normierung, die das vertraute Schriftbild allzu sehr verändert (etwa die Einführung der Kleinschreibung auch für Substantive und Substantivierungen), nicht vermittel- und durchsetzbar. Daher wurde bei der neuen Norm auf eine Regelung in Richtung auf Kleinschreibung der Substantive (und auf den kompletten Wegfall des ‚ß‘) verzichtet.

In der Konsequenz dieser Überlegungen wurde eine moderate Regelung gefunden, die extreme Schwachstellen der jetzigen Schreibung abbaut und zugleich Bereiche wie die Silbentrennung und Zeichensetzung mit einbezieht (auch dort i.S. der Vereinfachung), die vordem nicht offiziell durch den Erlass abgedeckt waren.

Auch wenn – bezogen auf Fließtexte – nur etwa 3 % der laufenden Wörter eines Textes von der Schreibung und ca. 1 – 2 % der Silbentrennungen am Zeilenrand ‚betroffen‘ sind (Berechnung u.a. nach Hochfrequenztabellen), ist die Wirkung bei der Erlernung und der Beherrschung (u.a. wegen einfacher Hilfsregeln auf Plausibilitätsbasis) beträchtlich.

Ich führe hier auszugsweise nur einige wichtige Regelungen an:

(1) ß/ss-Schreibung: Sehr leicht erlernbare und zugleich transparente Regelung zumindest mit Bezug zu den bestehenden Formen der ß-Schreibung. Natürlich muss die neue Norm möglichst im ganzen deutschsprachigen Raum akzeptiert werden. Ein kleines – einziges – Manko ist, dass die Schweiz – wie bisher schon – die Schreibung mit ‚ß‘ nicht kennt und auch nicht einführen wird (statt dessen wird ’ss‘ geschrieben). Ich persönlich halte dies zwar für die prinzipiell einfachere Lösung, angesichts der vielen Eigennamen mit ‚ß‘ in Deutschland und Österreich (deren Schreibung auch in der neuen Norm nicht angetastet wird) würde damit das ‚ß‘ jedoch nicht generell entfallen.

(2) Verstärkte Großschreibung bei Substantiven und Substantivierungen (sehr einfache Prüfung bei Adjektiven, Konsequenzen auch für die Verb-Nomen-Verbindungen): ‚Er läuft Eis‘, ‚er fährt Rad‘ …

(3) Einfache Hilfsregeln (Adjektiv-Steigerung) bei Zusammen- und Getrenntschreibung (mit erweitertem Spielraum).

(4) Bei der Silbentrennung: Aufhebung der unsinnigen ‚druckhistorisch‘ bedingten Sonderregel „trenne nie ’st'“ im Flexionsbereich. Vorzugsweise Trennung am Rand nach Sprechsilben, die ‚etymologische‘ Trennung wird jedoch – gleichwertig – weiterhin akzeptiert (also etwa ‚Pä-da-go-ge‘ oder ‚Päd-ago-ge‘, ‚Li-no-le-um‘ oder ‚Lin-ole-um‘, ‚da-ran‘ oder ‚dar-an‘ …).

(5) Bei der Silbentrennung: Aufhebung der Konsonanten-Reduktionsregel (mit Verdopplung bei Trennung). Diejenigen, die die bestehende Reduktionsregel für eine ‚Vereinfachung‘ halten, seien darauf hingewiesen, dass die Reglung auch bisher nur galt, wenn nach dem Konsonanten unmittelbar ein Vokal oder (bei Verdopplung des ‚t‘) ‚h+Vokal‘ folgte (also nach der alten Norm zwar ‚Balletteam‘ und ‚Ballettheater‘, aber ‚Balletttruppe‘). Dementsprechend war die Regel komplizierter, ja die Ballung von Konsonanten wurde gerade dort in der alten Norm nicht reduziert, wo noch mindestens ein weiterer Konsonant vor dem anschließenden Vokal hinzukam.

(6) Es ist jetzt generell erlaubt – auch dies eine allgemeine Verbesserung des Regelsystems -, zur Verdeutlichung und ggf. zur Erreichung einer besseren Lesbarkeit bei mehrgliedrigen – auch zweigliedrigen – Komposita einen Trennstrich zu setzen (bisher nur ab dreigliedrigen Komposita). Dies kann im Belieben des oder der Schreibenden z.B. auch bei Wörtern wie ‚Brenn-Nessel‘ oder ‚Schiff-Fahrt‘ (alternativ zu ‚Brennnessel‘ oder ‚Schifffahrt‘) erfolgen, macht aber mehr Sinn bei Wörtern wie ‚Entschluss-Sammlung‘ …

(7) Es gibt nach der neuen Norm eine größere Freizügigkeit beim sog. ’sächsischen Genitiv‘, wenn Personennamen gebeugt werden: Man kann jetzt ‚offiziell‘ (in der Praxis war dies schon lange so) ‚Ulli’s Bierstube‘ oder ‚Ullis Bierstube‘, ‚Peter’s Geburtstag‘ oder ‚Peters Geburtstag‘ schreiben (also ein Apostroph setzen; vgl. § 97 des neuen Regelwerks). Hier hat man – pointiert ausgedrückt – ‚dem Volk aufs Maul geschaut‘.

(8) Die Fremdwort-Schreibung ist deutlich verbessert und zugleich liberalisiert worden. Wer ein Fremdwort ‚eindeutscht‘, muss sich jetzt bei der Großschreibung von Bestandteilen an der deutschen Schreibregel für Substantive orientieren (oder kann das Wort vorzugsweise auch ungetrennt schreiben), also ‚Cashflow‘ oder ‚Cash-Flow‘ (Flow ist hier ein Substantiv), aber nicht mehr ‚Cash-flow‘, wie es die bisherige Norm (genauer: der DUDEN, denn 1901 war dies noch nicht bedacht) vorsah, an die sich allerdings kaum jemand hielt bzw. die nur wenige kannten.

Es gibt sicherlich auch neue Regelungen, die aus meiner Sicht weniger effektiv sind. Es handelt sich – verglichen mit den allgemeinen Verbesserungen – meist um Kleinigkeiten. Hier zwei Beispiele:

(9) Bei der Silbentrennung: Abtrennung eines Einzelvokals am Wortanfang: ‚O-fen‘, ‚A-bend‘ … Dies führt theoretisch u.U. zu unschönen – aber erlaubten – Trennungen (wie ‚Feiera-bend‘). Aber ähnliche Unschönheiten hat man auch bei der herkömmlichen (und weiter geltenden) Trennung wie in ‚Stiefel-tern‘ … Man sollte also unterscheiden zwischen theoretischen Möglichkeiten und praktischer Anwendung.

(10) Die Groß-/Kleinschreibungsregelung bei Namens-Adjektiven. Man muss nach der neuen Norm beispielsweise entweder ‚Goethe’sche‘ (also groß mit Apostroph) oder ‚goethesche‘ (also klein ohne Apostroph) schreiben. Diese Regel ist zwar relativ leicht erlernbar, eine alternative Zulassung der Großschreibung des Adjektivs ohne Apostroph (zugleich damit die Beibehaltung der bisherigen Normvorschrift als Alternative) könnte diese komplexe Regel überflüssig machen. Vgl. z.B. die – freizügige – Regelung bei Punkt 7.

Bei all diesen Neuregelungen ist jedoch festzuhalten: Die deutsche Schreibregelung bleibt stark etymologisch und ’schreibhistorisch‘ geprägt, etwa verglichen mit dem Italienischen und Französischen, Schriftdeutsch bleibt also eine ‚Bildungssprache‘ (ist also nach wie vor ‚wissensbasiert‘). Sonderfälle etwa bei Schreibweisen hochfrequenter Wörter und bei Fremwort-Eindeutschungen, die weiterhin entgegen den Basisregeln der Laut-Buchstaben-Umsetzung geschrieben werden, sind an der Tagesordnung und machen – unvermeidbar – einen Großteil der ‚Ausnahmeregelungen‘ des neuen Regelwerks v.a. im Abschnitt ‚Laut-Buchstaben-Umsetzungen‘ aus. Unter diesen Umständen ist es absurd, von einer Verarmung des Deutschen zu sprechen, die durch die neuen Schreibregeln hervorgerufen oder eingeleitet werde.

4. Zur bisherigen Vorgehensweise bei der Normierung

Die verantwortlichen Instanzen (in Deutschland: die Kultusministerkonferenz, KMK) haben hinreichend und frühzeitig über die Absichten, die Zwischenergebnisse und den Normungsvorschlag informiert. Die Medien haben – manchmal leider auch desinformierend (vgl. das vielverbreitete, aber stets falsche Beispiel der Schreibung ‚Katastrofe‘) – vielfach darüber berichtet, Materialien und Übersichten waren jedermann, der sich ernsthaft dafür interessierte, auch vor den eigentlichen Erlassen hinreichend verfügbar. Ich selbst – als Nicht-Mitglied der Normierungskommission – habe seit mehreren Jahren im Vorfeld der Normierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zur geplanten Norm Stellung zu nehmen (Schriftverkehr mit der KMK und Kultusbehörden).

Man kann allerdings über die Zusammensetzung des von den Ländern eingesetzten Gremiums streiten (ich selbst vermisste etwa Betroffene aus dem Bereich der professionellen maschinellen Sprachverarbeitung in dem Gremium); viel Spielraum bzgl. der Regelungen – d.h. der Inhalte – gab es im vorgegebenen Rahmen (‚moderate Vereinfachungen‘) andererseits nicht.

5. Zur zukünftigen Entwicklung

Das Normierungsverfahren sollte sich – unter Berücksichtigung längerfristiger Zeiträume – an der Verfahrensweise des Deutschen Normenausschusses (DNA) ausrichten, allerdings halte ich es nicht für sinnvoll, den DNA selbst damit zu befassen. Ähnlich vorbildlich ist der Prozess der (zyklischen) Normierung der Internationalen Patentklassifikation geregelt.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Regelteil, der längerfristig relativ stabil bleiben kann, und den Schreibweisen einzelner Wörter. Die Lexikonverlage sind in Zukunft gut beraten, früher gültige Schreibweisen unter Hinweis auf neue Schreibungen mit anzuführen. Dies ist etwa ‚analog‘ bei der Patentklassifikation der Fall. Die Normierungs-Kommission sollte ggf. auch Normungsvorschläge (die es derzeit formell nicht gibt, die man aber bei Neu-Schreibungen als Nicht-Vorzugs-Alternativen – wie ‚Delfin‘ – unterstellen kann) als solche mit einbringen, und zwar im Wortteil.

Die unterschiedlichen Darstellungsweisen etwa beim DUDEN und beim BERTELSMANN haben mehr zur Verwirrung beigetragen als die – wenigen – Unterschiede in der Interpretation der neuen Norm bzw. die ganz wenigen ‚echten‘ Fehler, die man allerdings hätte bei etwas mehr Sorgfalt vermeiden können. Bei der Darstellung hat m.E. der BERTELSMANN übrigens gegenüber dem DUDEN einige Vorzüge. Die Norm könnte zukünftig die Darstellungsweise für Lexika stärker ‚vorschreiben‘, wenn diese seitens der Schule als benutzbar anerkannt sein wollen. Dies gilt beispielsweise auch für die Darstellung alternativer Trennungen im Wortteil der Lexika und die Positionierung des Regelwerks und der Wörterliste selbst (im DUDEN wurde beispielsweise ein eigenes Regelsystem in den Vordergrund gestellt).

Anders als bei numerisch basierten Normierungen mit technischen Messmöglichkeiten, etwa der ‚TA Luft‘ oder Normierungen zur Biege- und Druckfestigkeit von Stahl, kann man allerdings bei einer Schreibnorm nur Basisregeln und Beispielwortlisten vorgeben und natürlich ‚Ausnahmen‘ auflisten. Dies ist bei dem neuen Regelwerk vorbildlich geschehen. Für die Schreib-Entwicklung ist es sogar wichtig, dass man sich jetzt von einem einzigen Wörterbuch (Verlag) ‚löst‘, um dem kreativ Schreibenden mehr Spielraum zu geben, solange dabei die Kernregeln nicht verletzt werden.

Man hätte vieles in der jetzigen Diskussion ‚entkrampfen‘ können, wenn die Norm bei bestimmten Schreibungen – also Einzelfällen – (wie ‚Känguru‘, ‚behände‘ oder ‚rau‘) die bisherigen Schreibweisen – die ja keineswegs zu Verstehens- oder Verständnisfehlern führen – als (ggf. veraltete) Alternativen auch über 2006 hinaus zugelassen hätte. Aber dazu ist ggf. ja noch Zeit genug.

Fazit

  • Die Zuständigkeit der Kultusminister für die Frage der Normierung der deutschen Schriftsprache zum Gebrauch in der Schule entspricht der bisherigen Regelung.

  • Die moderaten Regelveränderungen v.a. im Blick auf die wesentlichen Ziele einer Schreibnorm (Einfachheit des Regelsystems – Vereinfachung – , Reduzierung des Lernaufwands – leichte Erlernbarkeit -, partieller Abbau von Idiosynkrasien – Beherrschbarkeit -) haben gezeigt, dass diese Instanz und das beauftragte Gremium ihrer Aufgabe gerecht wurden.

  • Eine Norm – auch diese – muss sich üblicherweise veränderten Rahmenbedingungen (hier z.B. Schreibgewohnheiten bei einzelnen Wörtern) anpassen. Der Frage der angemessenen Beteiligung relevanter gesellschaftlicher Gruppen, der Mithilfe des Verlagswesens bei der Umsetzung kleinerer wie größerer Anpassungen, ja der Gestaltung eines kontinuierlichen Anpassungsverfahrens muss in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden.

Insofern ist die intensive Diskussion in der Öffentlichkeit durchaus auch ein Indiz dafür, dass noch Verbesserungen v.a. im prozessualen und informativen Bereich nötig und wichtig sind.

Eine Rückkehr zur alten Norm halte ich aus mehreren Gründen für absolut ausgeschlossen. Zu den oben implizit oder explizit genannten kommen hinzu:

  • Während die Zuständigkeit der KMK bzw. der Länder wegen des Geltungsbereichs (Schule) m.E. unbestreitbar ist, stellt die ‚alte‘ Regelung mit offizieller Delegation der Ausführung an ein einziges Privatunternehmen (das Bibliographische Institut) zumindest kartellrechtlich ein Problem dar: Dieses Privatunternehmen, dessen Kompetenz in der Sache andererseits unbestreitbar ist, hatte praktisch – salopp ausgedruckt – die ‚Lizenz zum Geld-Drucken‘ und dies offensichtlich mit dem Markennamen DUDEN – eingetragenes Warenzeichen – auch für die Herstellung und den Vertrieb anderer Produkte ausgenutzt.

  • Die Verlags- und Softwareindustrie – natürlich besonders die Schulbuchverlage – hat sich bereits umgestellt oder ist intensiv dabei, dies zu tun (auch hier der Stichtag: 1.8.1998). Es gibt insbesondere kein im Handel verfügbares Lexikon (mehr), das den ‚alten‘ Zustand noch (zusätzlich) zuverlässig bewahrt hat. Dies ist zugegebenermaßen ein ‚praktisches‘ Argument, doch eben ein Faktum, an dem man nicht mehr vorbei kann, ohne die Situation noch zu verschlimmern.

  • Nahezu alle Fachleute, die sich in der Praxis mit der Anwendung der neuen Regelung etwa in der Ausbildung befassen, halten sie im Großen und Ganzen für gelungen. Die deutschen Literaten argumentieren meist ‚aus dem Bauch heraus‘, soweit ich dies bei Talkshows usf. verfolgen konnte, kennen die Regeln aber kaum. Ein Problem der Umstellung ist zudem auch das Lebensalter, doch niemand – dies ist allseits bekannt – wird im privaten Bereich gezwungen sein, die Norm – ob alt oder neu – anzuwenden.

Ich habe lange überlegt, ob ich das folgende Argument noch mit anführe, da es etwas pauschalierend ist. Aber die ganze ‚Diskussionspraxis‘ deutet darauf hin, dass viele (meist selbst ernannte) Gegner der Reform die meisten neuen Regelungen nicht hinreichend kennen bzw. bei den Argumentationen berücksichtigen oder auch die bisherigen Regeln bzw. auch Schreibweisen selten ausreichend beherrschen, gerade was die Problemfälle betrifft. Man diskutiert beispielsweise (vielleicht sogar mit Recht) darüber, warum man ‚Spaghetti‘ jetzt auch ohne ‚h‘ schreiben kann, weiß aber nicht, dass der DUDEN bereits seit Jahren neben der Schreibweise ‚Ghetto‘ auch die Schreibung ‚Getto‘ – sogar ohne Vorzugshinweis – ‚kennt‘ u.v.m.

Ein ‚Zurück‘ ist nicht sachdienlich; man kann vielleicht ‚psychologisch‘ noch etwas mehr dazu tun, dass niemand, der die herkömmlichen Schreibungen in Zukunft verwendet, gleich als ‚antiquiert‘ dasteht, aber dies ist ein gesellschaftliches Problem und kein Thema für eine Sachdiskussion.

Insgesamt ist v.a. eine rasche verbindliche Klärung der Verantwortlichkeiten und des zukünftigen Prozedere notwendig. Dies berührt nicht die Notwendigkeit und die Inhalte der neuen Norm.

D44UZRFP.DOC 1997-08-29

 

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