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Diskussionsbeiträge

Informationswissenschaftlicher Reader

Informationsrecht

Allgemeines

Dieser Artikel wurde von Herrn Dr. Jürgen Weinknecht (Rechtsanwalt) verfasst.
Das Original ist einzusehen unter: http://www.weinknecht.de

 

Urheberrecht im Internet

Die im Beitrag „Grundlagen des nationalen und internationalen Urheberrechts“ aufgeführten Verträge, Gesetze und deren Grundsätze gelten auch im Internet.

In persönlicher Hinsicht schützt deutsches Urheberrecht nur deutsche Urheber und Nutzungsrechtsinhaber (Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben). Entsprechende Anwendung auf Ausländer findet es nur bei EU-Bürgern aufgrund des Diskriminierungsverbots (Art. 6 Abs. 1 EGV) und in einigen, hier unbedeutenden Ausnahmefällen. Im übrigen muß zum Schutz von deutschen Urhebern auf die zuvor genannten internationale Abkommen zurückgegriffen werden. Im Internet gelten keine Besonderheiten.


Urheberrecht im Internet

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