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Arbeitsbereich Usability Engineering

Was ist Usability?

Was bedeutet Accessibility ?

Unter „Accessibility“versteht man den barrierefreien Zugang zu einer Sache. In der Historie wurde der Begriff ursprünglich vor allem im Zusammenhang mit der baulichen Beschaffenheit von Gebäuden verwendet. Mit dem wachsenden Einfluß der Informationstechnologie auf das soziale Leben wurde der Begriff zusätzlich auf diesen neuen Bereich übertragen.

Die Überschneidung zwischen Usability Engineering und Accessibility ist offenkundig: liegen die Inhalte in einer nicht erschließbaren Form vor, wird die Web Site gebrauchsuntauglich. Dabei ist es technisch teilweise einfach, eine Web Site nachträglich zumindest rudimentär barrierefrei zu gestalten, so dass sich zumindest Seh-Behinderte leichter auf einer Web-Site orientieren können. Allerdings lassen sich strukturbedingte „Design-Sünden“ nur schwer beheben.

Seit 24.07.2002 existiert die erste deutsche Rechtsverordnung, welche die barrierefreie Gestaltung von Bundesangeboten vorschreibt. Es ist jedoch absehbar, dass entsprechende Reglungen für alle öffentlichen Informationsangebote verpflichtend werden.

Diese Rechtsverordnung orientiert sich am Vorbild der USA, wo im Sinne einer konsequenten Gleichstellung bereits Anfang der 90er Jahre starke Bestrebungen entwickelt wurden, den Zugang zur Informationstechnologie so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Mit dem sogenannten Amendment of Section 508 existieren in den USA seit 1998 entsprechende gesetzliche Regelungen, aber auch Förderprogramme für amerikanische Bundesbehörden und Staaten.

Weiteren Schub erhielt das Thema Accessibility durch das standardgebende Gremium des Internet, das World Wide Web Consortium (W3C), das die Web Accessibility Initiative (WAI) gegründet hat. Dieser Ableger des W3C veröffentlichte mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 1.0 einen ersten quasi-Standard für barrierefreie Web Sites. Auf diesnm Standard berufen sich auch die deutsche Rechtsverordnung vom 24.07.2002 und zahlreiche Leitlinien der Europäischen Union.

Mit dem zunehmenden Engagement der öffentlichen und wirtschaftlichen Gruppen in den Bereichen E-Learning und E-Government wird der Accessibility in Zukunft mit Sicherheit eine große Bedeutung zukommen.

 

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