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Studium Informationswissenschaft

Studienführer Informationswissenschaft

3. Ergänzende Information

3.1 Veranstaltungstypen

(1) In den Vorlesungen werden größere Themen übersichtsartig dargestellt und besprochen. Die Mitarbeit der Studierenden in der Veranstaltung ist ausdrücklich erwünscht. Grundlage ist die jeweils angegebene Literatur, deren Themen exemplarisch vorgestellt werden.

Ziel ist nicht nur die Erarbeitung theoretischen informationswissenschaftlichen Fachwissens, sondern darüberhinaus die Vermittlung der Handhabung dieses Wissens in der Bearbeitung informationswissenschaftlicher Fragestellungen.

Zur mündlichen Zwischenprüfung bzw. zur mündlichen Abschlussprüfung ist jeweils mindestens ein Thema einer belegten Vorlesung auszuwählen.

(2) Übungen stehen zu einer Vorlesung in einem mehr oder weniger engen Zusammenhang. Die ursprünglich (lt. Studienplan) vorgesehene enge Verbindung zwischen Vorlesung und Übung lässt sich nicht immer organisatorisch realisieren.

(3) Ein Proseminar wird als Studienleistung nur anerkannt, wenn es mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen ist. Die Anzahl der Leistungsnachweise (und die Art) werden von der Lehrperson zu Beginn festgelegt (vgl. allgemein die Studienordnung).

(4) Zu Hauptseminaren sind nur Studierende des 2. Studienabschnitts (nach bestandener Zwischenprüfung) zugelassen. Bei Terminproblemen kann nach Absprache mit der Leiterin / dem Leiter des Hauptseminars eine Ausnahme gemacht werden, wenn zum Zeitpunkt der HS-Anmeldung bereits ein Termin für die Zwischenprüfung feststeht und diese Zwischenprüfung spätestens 6 Wochen nach Beginn des Semesters, in dem das Hauptseminar besucht wird, erfolgreich bestanden wird.

(5) Für Forschungsseminare gelten die Regelungen zu Pro- und Hauptseminaren analog.

(6) Zusätzlich zum Studienplan wird je Semester ein Kolloquium für Examenskandidat(inne)en angeboten. Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden im zweiten Studienabschnitt, die im Haupt- oder Nebenfach die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Studienabschluss (Magister/Promotion) erfüllt haben. Zur Aufnahme in die Einladungsliste genügt eine einfache Anfrage im Sekretariat

In den Kolloquien ist den Studierenden Gelegenheit gegeben, das Konzept ihrer Abschlussarbeit vorzustellen und zu diskutieren. Das Kolloquium sollte vor Beginn oder zu einem frühen Zeitpunkt der Magisterarbeitsphase stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Im Vortrag sollte eingegangen werden auf: Titel (Arbeitstitel), Zielsetzung, Definitionen, Aufbau / Gliederung, Zwischenergebnisse und offene Fragen. Ein Thesenblatt sollte darüber hinaus den Namen, die Fächerkombination und wichtige Literatur enthalten.

Die Teilnahme aller Promovenden und Kandidaten für die Magisterprüfung wird vorausgesetzt. Die Veranstaltung findet während des Semesters montagabends statt, die Themen werden per eMail-Einladung und am Schwarzen Brett angekündigt.

3.2 Handreichung zum Erstellen von Magisterarbeiten, Dissertationen und Seminararbeiten sowie zur Erbringung von Prüfungsleistungen

Vorbemerkung

Diese Handreichung ist weder in irgend einer Weise als juristisch verbindlich oder bindend anzusehen noch ersetzt oder ergänzt sie Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen mit Bezug zur Informationswissenschaft – sie ist allerdings in Verbindung mit diesen zu sehen.

Die Kenntnisse der Studien- und Prüfungsordnung werden im Folgenden vorausgesetzt; dort angesprochene Fragen werden daher hier nicht mehr wiederholt.

3.2.1 Einführung, Zielsetzung

Ziel der Handreichung ist es, praktische Tips zu geben, die im allgemeinen u. a. dazu geeignet sind, die Begutachtung der Arbeiten und Leistungen zu erleichtern und die fachliche Kommunikation zu verbessern. Immer wieder traten bisher hierbei Unsicherheiten oder auch Schwachstellen auf, die bei einer Berücksichtigung der im Folgenden vorgestellten Hinweise weitgehend hätten vermieden werden können. Ein Großteil der Anregungen ergab sich aus Erfahrungen im Zusammenhang der Erstellung und Beurteilung bisheriger Arbeiten. Manchem Studierenden werden viele Punkte eher trivial erscheinen, anderen wieder können sie eine praktische Hilfe (oder auch „Checkliste“) sein. Was an ausgewählten Beispielen – etwa der Magisterarbeit – vorgestellt wird, lässt sich größtenteils auch auf andere Arbeiten übertragen, ohne dass dies immer explizit erwähnt wird.

3.2.2 Pro- und Hauptseminararbeiten, Referate / Vorträge

Bzgl. des Aufbaus einer Hausarbeit kann auf die Gestaltungshinweise zu Magisterarbeiten verwiesen werden: sie sind „Magisterarbeiten en miniature“. Besonders wichtig ist eine zuverlässige Beschreibung des Gegenstandsbereiches (unter Verwendung und ggf. Diskussion von fachlichen Begriffsdefinitionen). Allgemeine Einführungsfloskeln wie „in den letzten Jahren hat die Informationstechnik einen enormen Aufschwung erfahren“ oder „Im Zeitalter des XYZ“ sind meist überflüssig.

    Sofern Referate gehalten werden, sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Präsentationen bitte so vorbereiten, dass die Texte darauf noch aus größerem Abstand lesbar sind.
  • Zusätzlich ein sog. „Handout“ fertigen und je nach Teilnehmerzahl eines Seminars vervielfältigen. Das Handout umfasst im „Kopf“ den Namen / Leiter des Seminars, Semester und Thema der Veranstaltung, Name des Referenten, Hinweis auf Haupt- oder Nebenfach, derzeitige Fächerkombination, Thema des Vortrags.
  • Die Hauptpunkte der Gliederung sind zu nennen, wichtige Literatur ist anzuführen und v.a. die wichtigsten Begriffsdefinitionen sind anzugeben (alles auf max. 2 Seiten oder einem doppelseitig bedruckten Blatt).
  • Der Vortrag sollte möglichst „frei“ gehalten werden, d. h. dass nicht vorgelesen werden soll, sondern dass man sich an Notizen, wie z. B. an Karteikarten oder einer anderen Form einer schriftlichen Vorlage mit mehr oder weniger ausführlichen Stichpunkten, sowie einer elektronischen Präsentationsform (z.B. Powerpoint) orientiert.
  • Zur Diskussion „auffordern“ (und nicht warten, bis einer etwas fragt).
  • Referate werden stets in Verbindung mit einer Hausarbeit beurteilt; die Hausarbeit ist dabei der zentrale Maßstab; insofern kann ein Referat (da es weitgehend zeitlich viel früher gehalten wird) gegenüber der Hausarbeit noch „Lücken“ haben.
  • Weitere Tips für Vorträge: /studium/studienfuehrer/vortrag

Mit dem Fertigen der Hausarbeit hat man häufig noch Zeit bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit, die sich an das Semester anschließt. Im Einzelfall ist die Terminierung jedoch dem Seminarleiter überlassen (also ggf. fragen). Der Seminarleiter definiert auch Anforderungen wie die Länge der Arbeit. Als Richtwerte können gelten: bei Proseminararbeiten 12 – 15 Seiten, bei Hauptseminararbeiten 25-35 Seiten.

3.2.3 Zwischenprüfung

neu: aus der Themenliste zur Zwischenprüfung müssen in Zukunft für jede Zwischenprüfung mindestens zwei Themen ausgewählt werden. Das dritte Thema kann mit dem jeweiligen Prüfer frei ausgehandelt werden.

Sobald die Voraussetzungen zur Zwischenprüfung erfüllt sind – im Haupt- und Nebenfach drei Proseminarscheine verschiedenen Typs, bei Informationswissenschaft als Ergänzungsfach im Informatikstudium zwei Proseminarscheine – kann eine Themenabsprache für die mündliche Prüfung erfolgen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass – bis auf Informatik – keine Sonderregelungen bzgl. der Zwischenprüfung bei Haupt- oder Nebenfach bestehen. Wer mit Hauptfach Informatik die Zwischenprüfung in Informationswissenschaft bestanden hat, hat später allerdings auch nicht die Voraussetzungen erfüllt, in einem höheren Semester vom Nebenfach zum Hauptfach Informationswissenschaft zu wechseln.

Themenabsprache mündliche Prüfung (Zwischenprüfung)
Die Themenabsprache erfolgt in einer Sprechstunde mit dem Prüfer (Termin bitte im Sekretariat verabreden). Zur Vorbereitung sollten bereits aus der Liste der Zwischenprüfungsthemen mehrere Themen oder Themenbereiche ausgesucht werden, die dann in der Sprechstunde diskutiert, ausgewählt und konkretisiert werden.

Verfahren
In jedem Falle ist das Sekretariat der Fachrichtung „zwischenzuschalten“, um die formelle Überprüfung (Anzahl Scheine, belegte Veranstaltungen lt. Studienbuch, d.h. Ableistung von 32 Semesterwochenstunden) zur Zulassung zur mündlichen Prüfung zu ermöglichen. Der Prüfungstermin wird mit dem Sekretariat abgestimmt.

Prüfungsgegenstände
Es werden mit dem Prüfer drei mündliche Prüfungsthemen verabredet. Das Thema einer bereits abgeleisteten Proseminararbeit wird nicht akzeptiert.

Thesenblatt
Das unten bzgl. der Magisterprüfung vorgestellte Thesenblatt-Verfahren wird analog auch auf die Zwischenprüfung angewendet (auch bzgl. des technischen „Handling“).

Prüfungsverfahren
Während bei Abschlussprüfungen eher „souverän“ fachlich diskutiert wird (und daraus „Fragen und Antworten“ abgeleitet werden), folgt die Prüfung bei Zwischenprüfungen eher streng den „Thesen“ und Zitaten (zumal für die drei Themen jeweils nur zehn Minuten bleiben). Dies bedeutet, dass man vorgelegte Thesen begründen und (evtl auch mit Zahlen) belegen kann. Dieser Begründungsbedarf betrifft nicht nur die These an sich, sondern kann sich auch auf andere erwähnte Aspekte beziehen. Man sollte bei der mündlichen Zwischenprüfung v.a. auf Fragen nach Definitionen „gefasst“ sein; zusätzlich können allgemeinere Fragen (was ist „Information“ …, was ist „Information Retrieval“) kommen, auch wenn sie nicht unbedingt zum verabredeten Themenbereich gehören. Erwartet wird ferner, dass – wo immer möglich – Systeme bekannt sind und ggf. praktisch erprobt werden, die im direkten Zusammenhang mit einem Prüfungsthema stehen, z.B. ein konkretes Bibliothekszugangssystem beim Thema „OPACs“ oder ein beliebiges Expertensystem beim Thema „wissensbasierte Systeme“. Die ausgefeilte Präsentationsform ersetzt die Qualität der Inhalte nicht!
Es wird hier besonders darauf verwiesen, dass die Vorlagen nach dem beim Abschnitt „Magisterprüfung“ angegebenen Muster erfolgen sollen. Man geht bei den Thesen ziemlich „auf Nummer sicher“, wenn man Zitate aus der Fachliteratur einbindet (diese aber auch korrekt und ausführlich „verweist“).

Muster eines Prüfungsprotokolls

3.2.4 Abschlussleistungen
3.2.4 a) Magisterarbeit und Dissertation (Hauptfach Informationswissenschaft)

Themenabsprache (Magisterarbeit)
Es hat sich eingebürgert, dass grundsätzlich wie folgt verfahren wird: Zunächst – nach Vorliegen der formalen Voraussetzungen (zwei Hauptseminarscheine, hinreichend belegte Veranstaltungen lt. Studienbuch) – wird mit der Dozentin / dem Dozenten ein sehr allgemeines „Arbeitsthema“ besprochen, um der/dem Studierenden Gelegenheit zu geben, sich mit den Grundproblemen und Lösungsmöglichkeiten eines Themas im Rahmen einer allgemeinen Schwerpunktsetzung vertraut zu machen. Dies mündet in der Regel in einen Vorschlag der/des Studierenden und ein Gliederungskonzept mit ersten Literaturhinweisen, das in einem Sprechstundentermin kurz erörtert wird. Die/der Studierende stellt anschließend sein Konzept schwerpunktmäßig in einem Kolloquium vor. Soweit es keine generellen inhaltlichen Probleme (v. a. bzgl. der Machbarkeit) gibt, kann dann das präzisierte Thema vergeben werden. Da „Informationswissenschaft“ nach wie vor am Arbeitsmarkt ein relativ „unbekanntes“ Fach darstellt, ist die Arbeit auch thematisch eine Art „Ausweis“ eines Absolventen bzw. einer Absolventin bzgl. der „Nützlichkeit“ für ein Unternehmen, sofern man später in der freien Wirtschaft seinen Unterhalt verdienen möchte.

Gliederung, Aufbau einer Arbeit
Die Arbeit beginnt i.d.R. mit einer Einführung in das Thema. Dabei werden die relevanten Aspekte kurz angerissen und die Problemstellung skizziert, aus der dann die Zielsetzung der Arbeit (ggf. mit Bezug zu informationswissenschaftlichen Fragestellungen) abgeleitet wird. Aus der Hinführung zum Thema muss quasi der Reiz erkennbar sein, der das Thema zum Thema macht. Im Anschluss daran wird die Vorgehensweise beschrieben und begründet. Hierbei wird ggf. auch erläutert, was – aus welchen Gründen auch immer – ausgeklammert wird (ein Argument kann der Zeitaufwand sein).
Die Einführung ist gefolgt von einem Überblick über die behandelte Thematik, evtl. auch von einem Abschnitt mit den relevanten Definitionen (zu verstehen als Arbeitsdefinitionen, die zugleich den Rahmen des Gegenstandsbereichs umschreiben).
Diese Einführung kann in Verbindung mit einer Darstellung des State-of-the-Art (d.h. der Positionen der wichtigsten Fachliteratur) geschehen. Dieser „Stand der Wissenschaft und Forschung“ kann historisch oder thematisch strukturiert sein. Bei der historischen Betrachtung ist man oft versucht, bei „Adam und Eva“ anzufangen. Wichtig ist jedoch allein, für den Leser eine Art Hintergrundwissen aufzubauen und nicht Trivialitäten zu schildern, die mehr oder weniger aus bestehenden Zusammenfassungen abgeleitet werden können (diese sind allerdings dann auch anzugeben).

Der weitere Aufbau der Arbeit ist meist stark themenabhängig. Er muss schlüssig und zielführend sein, d.h. die gewählte Reihenfolge in der Bearbeitung muss das Erreichen der gewählten Zielsetzung unterstützen. Am Ende oder am Anfang von Hauptkapiteln bieten sich Überleitungen zur Führung und Orientierung der Leser an.

Normalerweise endet die Arbeit mit einer Zusammenfassung bzw. einem Fazit (hier sollte kein gänzlich neuer Aspekt des Themas eingebracht werden) und ggf. einem Ausblick (was konnte nicht – in der verfügbaren Zeit oder aus anderen Gründen – bearbeitet werden).

Weitere Hinweise:

  • Die (geschickte und begründete) Einbindung der Fachliteratur ist ein wesentliches Beurteilungskriterium (dies gilt nicht nur für diesen Teil der Arbeit). Es ist selbstverständlich, dass Zitate wortgetreu erfolgen müssen. Bei Literaturverweisen ist besonders darauf zu achten, dass die Quellenangabe ausreichend ist (mit Seitenzahlen!).
  • Englische Zitate müssen nicht zusätzlich übersetzt werden.
  • Bei der Nutzung der Literatur ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel ein Artikel in einer „Boulevardzeitung“ (darunter können auch Medien- und Computerzeitschriften fallen) nicht besonders geeignet ist, Argumentationen abzusichern.
  • Wenn größere Passagen aus der Literatur „mit eigenen Worten“ zusammengefaßt werden, so ist auch hier möglichst präzise zu verweisen (also nicht; „vgl. Müller 1994“, sondern „hier wird weitgehend die Argumentation von Müller, 1994, S. 35-41 zugrundegelegt.“ o.ä.).
  • Es ist peinlichst darauf zu achten, dass Namen korrekt geschrieben werden (auch in den Verweisen im Text oder in den Fußnoten).

Selbstverständlich umfasst das Literaturverzeichnis (s.u.) alle Autoren, die im Text oder in Fußnoten zitiert wurden. Dies sollte vor Abgabe der Arbeit nochmals systematisch kontrolliert werden. Eine Differenzierung des Literaturverzeichnisses (Monographien, Zeitschriften …) ist in der Regel nicht sinnvoll.

Formale und sprachliche Kriterien

  • Es muß einfach möglich sein, eine Arbeit ohne (oder mit kaum nennenswerten) Schreib- und Zeichensetzungsfehler(n) abzuliefern. Es empfiehlt sich daher, die Arbeit korrekturlesen zu lassen (dies muß in der eidesstattlichen Erklärung nicht erwähnt werden !).
  • Die Wahl zwischen Flatterrand oder Blocksatz – soweit dies durchgängig und einheitlich umgesetzt wird – ist möglich. Aber bitte mit Randausgleich durch (korrekte) Silbentrennung: beim Blocksatz, damit die Abstände zwischen den Wörtern nicht zu groß werden, und beim Flattersatz, damit der Rand einigermaßen ausgeglichen ist.
  • Der Text sollte einseitig ausgedruckt sein, der Zeilenabstand ca. 1 1/2-zeilig (nicht einzeilig). Die Schrift sollte nicht zu klein, aber auch nicht zu groß sein. Rechts sollte ein Rand von 2-3 cm sein.
  • Die formale Gestaltung unterstreicht den Inhalt und unterstützt den Leser beim Textverstehen. Deshalb bitte keine „Bleiwüste“ anfertigen, sondern die Ausführungen in sinnvolle Absätze untergliedern. Andererseits sollten die Absätze nicht jeweils aus einem Satz bestehen. (vgl. auch „Zum Informationsdesign von Texten„)
  • Bei Absatzanfängen ist ein Einrücken des 1. Wortes nicht nötig; zwischen den Absätzen sollte eine Leerzeile sein. Wenn links eingerückt wird (bei Spiegelstrichen, fortlaufenden Aufzählungen …), so sollte diese Einrückung für diesen Teil beibehalten werden.
  • Mit Fettdruck und Unterstreichungen vorsichtig umgehen. Wenn derartige Mittel zur Hervorhebung von Textstellen eingesetzt werden, dann bitte konsistent in der gesamten Arbeit. Die Regel der Konsistenz gilt auch für die Größe der Überschriften sowie die Abstände zwischen den Überschriften und den Kapiteln.

Noch einiges zum „Stil“:

  • Möglichst die „Ich-Form“ oder die „Wir-Form“ vermeiden. Also „unpersonaler“ Stil.
  • Definitionen niemals in Nebensätzen bringen. Definitionen gehören auch nicht in Fußnoten.
  • Wörter wie „leider“, „enorm“ vermeiden. Im ersten Fall „ausweichen“ auf: „stellt ein Problem dar“, „erscheint problematisch“ …; im letzten Falle einfach „groß“ o.ä. Das Wort „Gefahr“ sollte auch nirgendwo auftauchen (es läßt sich eigentlich immer durch „Problem“ ersetzen.
  • Auf die „Logik“ in der Argumentation (und -kette) achten.
  • Fußnoten auf der jeweiligen Seite (ggf. in kleinerer Schrift).
  • Abkürzungsverzeichnis nur, sofern eine Reihe bereichsspezifischer Abkürzungen zu erklären sind.
  • Bei Bedarf kann auch ein Glossar als Ergänzung der Arbeit sinnvoll sein.

Dimension der Arbeit

  • Der Text selbst inkl. Inhaltsübersicht / Gliederung einer Magisterarbeit sollte nicht mehr als 80 – 100 Seiten umfassen. Hinzu kommen Literaturverzeichnis und Anhänge (je nach Bedarf). Auch weniger umfangreiche Arbeiten können – je nach Gegenstandsbereich und stringenter Gestaltung – gelungen sein.
  • Alle Seiten (vom ersten Blatt der Arbeit bis zum letzten, also über das Literaturverzeichnis und die Anhänge hinweg) sollten durchnumeriert sein. Dies erleichtert bei den Gutachtern das Verweisen.
  • Umfassendere technische Details, die nicht unbedingt für das Verständnis des Textes notwendig sind, sollten in den Anhang (wenn man davon ausgeht, daß dies den einen oder anderen – fiktiven – Leser interessieren könnte).
3.2.4 b) Klausuren, mündliche Abschlußprüfung (Haupt- und Nebenfach)

Themenabsprache
Die Themen werden in einer Sprechstunde mit dem Prüfer vorbesprochen. Es werden vier Themen verabredet, von denen drei zur Auswahl für die Klausur vorgelegt werden. Alle Themen sind von einer etwaigen Arbeit unabhängig, mindestens ein Thema wird aus dem Stoff einer Vorlesung des 2. Studienabschnitts gewählt.

Verfahren
Das für die schriftliche Arbeit (Klausur) später verwendete Thema ist damit „abgearbeitet“; die beiden restlichen – nicht gewählten – Themen bilden zusammen mit dem „rein“ mündlichen Thema die drei Themen für die mündliche Prüfung.

Klausur
Die Klausur ist ein kleiner wissenschaftlicher Aufsatz und im Aufbau einer Hausarbeit ähnlich (allerdings hat man beim Verfertigen keine Hilfsmittel). Nach Möglichkeit sollte – soweit dies die Zeit gestattet – der Aufbau einer Hausarbeit entsprechen, also auch einführend eine Gliederung enthalten. Die Seitennummerierung darf nicht vergessen werden; Literatur kann man etwas „unexakter“ zitieren bzw. anführen. Rechts sollte zur handschriftlichen Kommentierung durch den Prüfer 2-3 cm Platz gelassen werden. Die Handschrift sollte lesbar, der Stil muss wissenschaftlich sein. Im Allgemeinen gelten zum Aufbau die Regeln, wie sie bzgl. der Fertigung der Magisterarbeit beschrieben sind.

Mündliche Prüfung
Die Kandidatin bzw. der Kandidat bereitet sich wie folgt „technisch“ auf die mündliche Prüfung vor:

  • Es wird je Thema (in dreifacher Ausfertigung: je eines als Tischvorlage für den Kandidaten / die Kandidatin, den Prüfer / die Prüferin und den Beisitzer / die Beisitzerin) ein Thesenblatt erstellt. Dieses umfasst eine (bei ganzstündigen Prüfungen auch mehrere) sog. „Thesen“ je Thema. Eine These kann sein: ein Zitat (Quelle genau angeben), eine Definition, ein sachliches Statement.
  • Das Thesenblatt verzeichnet (in korrekter Form) die wichtigste zum Thema gelesene Literatur.
  • Im „Kopf“ sind der Name des / der Studierenden, die Fächerkombination (mit HF / NF) und das Prüfungsdatum anzugeben.
  • Wenn es „Sinn“ macht, können auch Graphiken / Tabellen mitgebracht werden (ebenfalls „dreifach“).

Unabhängig von der Prüfungsdauer werden die drei Themen nach Möglichkeit mit gleichen Zeitanteilen bedacht. Dadurch kann es vorkommen, daß ein Diskussionspunkt „abgebrochen“ wird. Dies läßt keine Rückschlüsse auf die Beurteilung der Leistung zu.
Die Beisitzerin / der Beisitzer macht sich zu jeder „Frage“ (oder „intendierten Frage“) Notizen in der Form (Formblatt): Thema / Beantwortung: ja – mit Hilfe – nein. Daraus und aus dem Gesamteindruck wird dann die Note für die mündliche Prüfung ermittelt. Unmittelbar nach der mündlichen Prüfung wird nach einer kurzen Beratung zwischen Beisitzerin bzw. Beisitzer und Prüfer/Prüferin das Ergebnis der Beurteilung der mündlichen Prüfungsleistung bekanntgegeben.

3.2.5 Vermeidung von Kardinalfehlern

Es gibt eine Reihe von Fehlern, die auf verschiedensten Ebenen gemacht werden, aber mit etwas Überlegung vermieden werden können. Hier nur einige Anregungen:

  • Beim Studium alle Fächer „zügig“ studieren; nicht erst eines abschließen wollen, ehe man beim anderen die Zwischenprüfung macht. Dies führt in aller Regel zur Studienverlängerung.
  • „Arbeitsgemeinschaften“ bilden, auch um sich gegenseitig bzgl. eines Themas „abzuhören“.
  • Die wichtigste Literatur „mit dem Bleistift in der Hand“ lesen.
  • (Gemeinsam mit Kommilitonen / Kommilitoninnen) öfter Fachmessen besuchen (Dokumentartag, ISI-Symposien, Frankfurter Buchmesse, CeBIT, DGI-Online-Tagung; Saarbrücker Fachtagungen von Prof. Scheer und Prof. Herberger …) und dies vor- und nachbereiten.
  • Praktika machen, die möglichst fachnah sind (nicht einfach nur „jobben“).
  • Kontakte zur Fachschaft halten und ggf. auch in ihr eine Zeitlang mitarbeiten. Dies ist nebenbei gesagt – gut für die „Karriere“. Engagement dieser Art macht sich auch gut im Curriculum Vitae, wenn man sich um Stipendien oder die Zulassung zu ausländischen Universitäten bewirbt (USA, Australien).
  • Der PC ist in der Informationswissenschaft mehr als ein Arbeitsmittel (also mehr als eine Schreibmaschine). Man darf jedoch nicht davon ausgehen, daß man schon „weiter“ ist, wenn man e-mail „kann“ oder im Internet „surfen“ kann: Damit wird man noch nicht „produktiv“ einsetzbar. Niemals vergessen: die Informationswissenschaft hat zum Kernziel, „Mehrwert“ bei der Information und Kommunikation zu schaffen und weniger, bestehendes Wissen zu „verwalten“.
  • Niemals eine „ideologische Brille“ anziehen: Wissenschaft heißt, Aussagen und Erkenntnisse für andere transparent und nachvollziehbar / überprüfbar zu machen. Es ist manchmal schon verlockend, irgendetwas einfach zu „setzen“ (manchmal kommt man nicht darum herum), aber auch dies muss dann „gesagt“ – d.h. transparent – werden (Prämissen, Ausgangslage …).
  • Keinen „Journalistenstil“ in wissenschaftlichen Arbeiten wie z.B. „das Internet hat den Sprung in die Haushalte geschafft“ oder „Die ganze Welt kann Einzug ins Klassenzimmer halten“. Dabei handelt es sich um die Verwendung von Metaphern oder Bilder, die plakativ, aber gleichzeitig vage in der Aussagekraft sind, wo eigentlich eine Konkretisierung von Sachverhalten notwendig wäre. Ebenso sind umgangssprachliche Formulierungen wie z.B. „der Anteil des Werbevolumens liegt gerade mal bei 1,5 %“ in wissenschaftlichen Arbeiten nicht angebracht..
  • Andererseits nicht „umständlich“ werden: die „Kunst“ der Präsentation ist es, kurzweilig bzw. „lesbar“ zu bleiben und dennoch auf wissenschaftlichem Niveau zu argumentieren und zu verfahren. Dies gilt auch für die „klare“ Definition und Verwendung der (Fach-)Termini.
  • Die „Theorie“ bzw. die theoretischen Grundsätze sind wichtig v.a. für Bewertungen und Befragungen. Ein „altes“ Wort dafür ist „hinterfragen“. Daher immer vorsichtig sein mit Thesen (auch der Fachliteratur), die nicht ausreichend plausibel oder begründet sind.

Fazit
Das Studium der Informationswissenschaft ist vielfältig und interessant, kaum verschult und mit vielen Aspektierungen und Schwerpunkten versehen. Um so wichtiger ist es, wenigstens einige – meist zudem technisch-organisatorische – Dinge zu beachten, um sich nicht in Nichtssagendem und Spekulativem zu verlieren.
Die Handreichungen sollen eine Stütze sein, um sich im Studium nicht mit trivialen Problemen und überflüssigen Ängsten zu belasten (und es den Prüfern auch etwas erleichtern, mit den Studierenden umzugehen).

3.2.6 Formale Hinweise

Im Folgenden werden einige zusätzliche formale Hinweise gegeben, die z.T. auf der praktischen Erfahrung der letzten Jahre beruhen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anfertigen von Hausarbeiten
Das Deckblatt von Hausarbeiten sollte enthalten:

  • den Namen und die Post-Anschrift des Verfassers mit Angaben zum Fachsemester (Haupt- oder Nebenfach), also z.B.
  • Fritz Müller
    Feldmannstr. 48
    66117 Saarbrücken
    5. Fachsemester Informationswissenschaft (Nebenfach)

  • die Angabe des Typs und des Titels der Arbeit, also z.B.
  • Hauptseminararbeit: Die Medienlandschaft in China

  • den Titel des Seminars / der Veranstaltung / das Kürzel und den Veranstaltungsleiter, also z.B.
  • Hauptseminar (HPI): Medien und Wirkungen, SS 1986
    (Leiter: Prof. Dr. Harald H. Zimmermann)

Die Arbeiten sollten stets durch ein Inhaltsverzeichnis eingeleitet werden und am Ende ein Verzeichnis der benutzten Literatur (Bibliographie) enthalten.

Für die Darstellung der bibliographischen Angaben in der alphabetisch geordneten Literaturliste gibt es verschiedene Formen. Empfohlen wird die folgende Schreibweise:

<FAMILIENNAME DES AUTORS>
Komma
Zwischenraum
<VORNAME> (ausgeschrieben oder abgekürzt, in jedem Falle aber einheitlich)
(Zwischenraum)
(bei mehreren Autoren: Strichpunkt, Zwischenraum, <FAMILIENNAME>, <VORNAME> usf.)
bei Monographien: (<PUBLIKATIONSJAHR>)
bei Sammelbänden: (Hrsg., <PUBLIKATIONSJAHR>)
Doppelpunkt, Zwischenraum
<TITEL>
Punkt
Zwischenraum
wenn Aufsatz: „In:“ <Zeitschrift>, (<Bandnummer Erscheinungsjahr> <Seitenangabe>)
wenn Buch: <PUBLIKATIONSORT>, evtl. Doppelpunkt <VERLAG>

Monographien:

<FAMILIENNAME DES AUTORS>, <VORNAME> (<PUBLIKATIONSJAHR>): <TITEL>. <PUBLIKATIONSORT>
<FAMILIENNAME DES AUTORS>, <VORNAME> (<PUBLIKATIONSJAHR>): <TITEL>. <PUBLIKATIONSORT>: <VERLAG>

Artikel in Zeitschriften:

<FAMILIENNAME DES AUTORS>, <VORNAME> (<PUBLIKATIONSJAHR>): <TITEL>. „In:“ <Zeitschrift>, (<Bandnummer Erscheinungsjahr> <Seitenangabe>)

Sammelbände:

<FAMILIENNAME DES AUTORS>, <VORNAME> (Hrsg., <PUBLIKATIONSJAHR>): <TITEL>. <PUBLIKATIONSORT>

Beispiele:
MÜLLER, Hans (1988): Quo Vadis. In: Nachrichten für Experten IV/1988, S. 42-58.
MÜLLER, Hans (1988a): Kabel oder Satellit? Frankfurt
PETER, Franz; WURM, Herbert (Hrsg., 1989): Das Buch im 21. Jahrhundert. Bonn.

Zitieren
Im Text zitiert man heute „modern“ in verkürzter Form. Dafür zwei Beispiele:

„Wie schon MÜLLER (1988, S. 45) zeigt, ist…“
„Hierzu liegen bereits ausführliche Studien vor (vgl. PETER/WURM 1989, S. 21-25).

Sind vom gleichen Autor im gleichen Jahr mehrere Veröffentlichungen im Text zu zitieren, dann verweist man in der kurzen Zitierform mit Zusatzbuchstaben (1989a, 1988b) und markiert dies in der Literaturliste entsprechend.

Zum Zitieren elektronischer Quellen vgl. Übersicht über das „Elektronische Zitieren“.

Zum Zitieren von Internetquellen vgl. auch: /studium/handbuch/wissarb.php#quellen
Allgemein zum wissenschaftlichen Arbeiten vgl.: /studium/handbuch/wissarb.php

Anmerkungen Anmerkungen in schriftlichen Arbeiten sollte man aufsteigend nummerieren und ans Ende der Arbeit (vor der Literaturliste) stellen. Es wird auch akzeptiert, wenn Anmerkungen auf der jeweiligen Seite als Fußnoten stehen. Allgemein gibt es verschiedene Varianten der Darstellung, man sollte aber auch auf die Lesbarkeit des Textes ohne die Anmerkungen und die ästhetische Form achten.

Vortrag / Referat Das „Handout“ bzw. Thesenblatt ist obligatorisch, wenn ein Vortrag (Referat) gehalten wird. Es sollte so gestaltet sein, dass eine Fotokopie des Thesenblatts für alle Teilnehmer zu günstigen Kosten möglich ist. Soweit Overhead-Folien oder Powerpoint-Folien zum Vortrag verwendet werden, sind die Thesen bzw. Texte und Graphiken in ausreichender Größe und in lesbarer Form zu gestalten.

Magisterarbeit Bei Hausarbeiten zur Magisterprüfung ist zu versichern, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde. Dennoch ist es nützlich, sich bezüglich der Konzeption und der Vorgehensweise mit dem Prüfer nach einer entsprechenden Einarbeitung abzustimmen, um grobe Fehler oder Mißverständnisse zu vermeiden.

Form der Magisterarbeit bzw. der Dissertation

Formale Anforderungen an die Magisterarbeit: Der Text sollte einseitig ausgedruckt sein, damit jeweils die gegenüberliegende Seite für Korrekturanmerkungen genutzt werden kann. Der Zeilenabstand sollte ca. 1 1/2-zeilig (nicht einzeilig) sein. Die Schrift sollte nicht zu klein, aber auch nicht zu groß sein. Rechts und links, sowie oben und unten sollte ein Rand von 2,5 cm sein.

Abgabeform der Magisterarbeiten: Insgesamt sollten 4 Exemplare beim Prüfungsamt abgegeben werden, für die beiden Gutachter je ein Exemplar in Spiralbindung, da sich diese beim Lesen besser handhaben lässt. Das Exemplar, das beim Prüfungsamt verbleibt, kann in Spiralbindung oder gebunden sein. Gleiches gilt für ein zusätzliches Exemplar, um das wir bitten, damit es in die Institutsbibliothek eingestellt werden kann.

Formale Anforderungen an die Dissertation: Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Entwurfsexemplar und der Endfassung.

  • Entwurfsexemplar: Die formalen Anforderungen entsprechen denen, die an die Magisterarbeit gestellt werden. Das Entwurfsexemplar kann darüberhinaus in Spiralbindung  oder auch gelocht in einem Ordner abgegeben werden.
  • Endfassung: Die Endfassung sollte immer gebunden sein. Hinsichtlich der weiteren formalen Ausgestaltung (z.B. einseitiger oder zweiseitiger Druck) werden den Autoren keine Vorgaben gemacht.
3.2.7 Vorlesungsüberprüfung

Die Vergabe von Leistungspunkten für Vorlesungen erfordert – wenn die Überprüfung des Leistungsfortschritts nicht im Rahmen einer angeschlossenen Übung erfolgt – eine 15-minütige mündliche Überprüfung. Das Verfahren für diese Prüfung orientiert sich am Zwischenprüfungs- bzw. Magisterverfahren, das sinngemäß anzuwenden ist (Anmeldung, Thesenblatt etc.). Das „Thema“ der Prüfung ist das Thema der Vorlesung.

3.3 Fachschaft Informationswissenschaft

  • Alle Studierenden der Informationswissenschaft konstituieren die Fachschaft Informationswissenschaft.
  • Die Fachschaft hat die Aufgabe, die studentischen Interessen zu vertreten.
  • Organe der Fachschaft sind die Fachschaftsversammlung (alle Studierenden im Haupt- oder Nebenfach) und der Fachschaftsrat, der mindestens alle zwei Jahre von den Studierenden der Informationswissenschaft gewählt wird.

Zu den Sitzungen des Fachschaftsrates sind auch Studierende der Informationswissenschaft eingeladen, die nicht stimmberechtigtes Mitglied im Fachschaftsrat sind.

 

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