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Studium Informationswissenschaft

Studienführer Informationswissenschaft

Anhang

Zu den Prüfungsordnungen der Phil. Fakultäten (Magister, Promotion, Habilitation)

Anhang I: Studienordnung des Studiengangs Informationswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultät

Vom 11. Juli 1984 (Dienstblatt S. 138)

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von § 4 Abs. 6 des Saarländischen Universitätsgesetzes vom 14. Dezember 1978 (Amtsbl. S. 1085) folgende Studienordnung des Studiengangs Informationswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultät erlassen, die nach Zustimmung durch den Minister für Kultus, Bildung und Sport hiermit verkündet wird:

  • 1. Allgemeine Bestimmungen
    • 1.1 Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung (Magisterprüfung) Inhalt und Aufbau des Studiums der Informationswissenschaft.
    • 1.2 Gegenstand der Informationswissenschaft sind Informationsprozesse und -probleme in Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.
    • 1.3 Inhalt des Informationswissenschaftlichen Studiums sind die theoretischen Grundlagen und Methoden der Informationswissenschaft sowie deren Anwendungsbezüge unter Berücksichtigung der Informationstechnologie und -praxis.
  • 2. Veranstaltungstypen
    • 2.1 Vorlesungen sind Veranstaltungen für Studierende aller Semester. In ihnen wird in zusammenhängender Darstellung ein Teilgebiet des Faches (wissenschaftliches Grund- und Spezialwissen, methodische Fragestellungen, stoffliche Teilgebiete usw.) behandelt.
    • 2.2 Proseminare werden vornehmlich für Studierende im ersten Studienabschnitt (vgl 4.1) angeboten. Ziele sind: die gemeinsame Erarbeitung von Teilgebieten des Faches durch Information, Diskussion und Diskurs sowie die Einarbeitung der Studierenden in die Technik des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Die Bestätigung einer erfolgreichen Teilnahme (benotet) setzt eine dem Gegenstand und der Anlage des Proseminars entsprechende qualifizierte Leistung (Referat, Klausur, schriftliche Hausarbeit) voraus.
    • 2.3 Hauptseminare werden für Studierende angeboten, die die Zwischenprüfung bestanden haben. In ihnen werden Teilgebiete des Faches gemeinsam auf der Basis der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse vertieft erarbeitet, wobei vor allem die sachliche und methodische Problematik des Gegenstandes entwickelt wird. Die Bestätigung einer erfolgreichen Teilnahme (benotet) setzt eine dem Gegenstand und der Anlage des Hauptseminars entsprechende qualifizierte Leistung (Referat, schriftliche Hausarbeit) voraus.
    • 2.4 Forschungsseminare führen in theoretische und praktische Forschungen ein und geben dem Studierenden die Gelegenheit, Erfahrungen bei der Lösung von Forschungsproblemen zu erwerben. Im Rahmen der Forschungsseminare können unter Wahrung der oben (2.2 und 2.3) vorgegebenen Bedingungen Pro- und Hauptseminararbeiten ausgeführt werden.
    • 2.5 Übungen dienen vorwiegend der ergänzenden Ausbildung, gelegentlich auch der Vertiefung eines begrenzten wissenschaftlichen Teilgebietes. Sie sind für Studierende aller Semester gedacht.
    • 2.6 EDV- und Programmierkurse dienen der Vermittlung von Grundkenntnissen in der Elektronischen Datenverarbeitung und von Kenntnissen in einer (höheren) Programmiersprache. Soweit solche Kenntnisse noch nicht vorhanden sind, werden an der Universität angebotene Kurse zum Besuch empfohlen.
  • 3. Aufbau und Umfang des Studiums
    • 3.1 Das Studium der Informationswissenschaft gliedert sich in zwei Studienabschnitte von je vier Semestern.
    • 3.2 Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt ein wissenschaftliches Studium voraus, das Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan im Umfang von mindestens 32 SWS umfaßt.
    • 3.3 Diese Studienordnung geht davon aus, daß der zweite Studienabschnitt mit der Magisterprüfung in Informationswissenschaft abgeschlossen wird. Das Recht, den zweiten Studienabschnitt mit einer Prüfung in Informationswissenschaft als Teil einer anderen Prüfung abzuschließen, bleibt unberührt.
    Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt ein wissenschaftliches Studium voraus, das im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan von mindestens 32 SWS umfaßt, wenn Informationswissenschaft als Hauptfach gewählt wird bzw. Lehrveranstaltungen von mind. 14 SWS, wenn Informationswissenschaft als Nebenfach gewählt wird.
  • 4. Erster Studienabschnitt
    • 4.1 Das Lehrangebot des ersten Studienbschnittes umfaßt Lehrveranstaltungen
      • 4.1.1 – zu Grundlagen und Methoden der Informationswissenschaft im Umfang von je 6 SWS (insgesamt 12 SWS),
      • 4.1.2 – zu Grundlagen und Methoden der Informationspraxis im Umfang von je 4 SWS (insgesamt 12 SWS).
      • 4.1.3 – zur Informationslinguistik, zur Informationstechnologie, zur Wissensrepräsentation und zu sozialen und psychischen Faktoren der Information im Umfang von je 4 SWS (insgesamt 12 SWS).
    • 4.2 Der erfolgreiche Besuch von drei Proseminaren ist Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung. Je eines dieser Proseminare gehört einem Gebiet der Nummern 1 und 3 des Lehrangebots (4.1) an, das dritte Proseminar kann je nach Schwerpunktbildung (vgl. Studienplan) gewählt werden.
    • 4.3 Der Besuch eines Proseminars ist erfolgreich, wenn die Studienleistung (2.2 Satz 3) mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde.
  • 5. Zweiter Studienabschnitt
    • 5.1 Das Lehrangebot des zweiten Studienabschnittes umfaßt jeweils eine zweistündige Vorlesung und ein zweistündiges Hauptseminar der vier Schwerpunktgebiete Fachinformation, Publikumsinformation, Informationsmanagement und Informationsindustrie, sowie weitere Lehrveranstaltungen der in 4.1 genannten Gebiete.
    • 5.2 Der erfolgreiche Besuch zweier Hauptseminare im Hauptfachsstudium oder eines Hauptseminars im Nebenfachstudium ist Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung.
    • 5.3 Der Besuch eines Hauptseminars ist erfolgreich, wenn die Studienleistung (2.3 Satz 3) mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde.
  • 6. Studienplan
    • 6.1 Auf der Grundlage dieser Studienordnung wird ein Studienplan von der Fachrichtung erstellt, vom Fachbereichsrat beschlossen und in geeigneter Form bekanntgemacht.
    • 6.2 Der Studienplan ist für die Studierenden eine Empfehlung zur zweckmäßigen Anlage ihres Studiums. Er konkretisiert das nach der Studienordnung zu gewährleistende Lehrangebot und enthält nähere Angaben über den zeitlichen Verlauf, den Gegenstand, die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen.
  • 7. Inkrafttreten
    Diese Studienordnung tritt mit ihrer Verkündigung im Dienstblatt der Hochschule des Saarlandes in Kraft.

Anhang II: Studienplan Informationswissenschaft

Aufgrund der Studienordnung für den Studiengang Informationswissenschaft beschließt der Fachbereichsrat des Fachbereichs Grundlagen- und Geschichtswissenschaften auf seiner Sitzung am 11. Juli 1984 gemäß § 22, 1 SUG den folgenden Studienplan.

Studienbeginn

Das Studium soll nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Veranstaltungen

Die folgenden Veranstaltungen sind mit einem besonderen Kürzel (z.B. VIT. UIP) versehen, um das Referieren zu erleichtern. Der erste Buchstabe kennzeichnet den Typ (V – Vorlesung, U – Übung, P – Proseminar, H – Hauptseminar), zweite und dritte Buchstabe bilden ein Kürzel (Akronym) für den Inhalt (z.B. “ IT “ für Informationswissenschaft: Theoretische Grundlagen). Wenn Titel einer Veranstaltung (z.B. im Vorlesungsverzeichnis) weiter spezifiziert sind, so ist ihnen der Haupttitel bzw. das Akrynom beizufügen.

Zusätzlich ist den Veranstaltungen in der Übersicht ein Kürzel nachgestellt, das verdeutlicht, ob es sich um eine Wahlveranstaltung (W) oder Wahlpflichtveranstaltung (WP) handelt.

Veranstaltungen des ersten Studienabschnitts

Für den ersten Studienabschnitt werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten. Im Wechsel wird dabei entweder der vor oder nach dem Schrägstrich („/“) angegebene alternative Schwerpunkt behandelt. Diese Alternierung erfolgt in der Weise, daß innerhalb von 8 Semestern jeder Schwerpunkt einmal behandelt wird.

 
VIT   Vorlesung: 
 
      Informationswissenschaft: 
 
      Theoretische Grundlagen                            2 SWS W 
      (Informationssysteme/Informationsrezeption) 
 
UIT   Übung zur Vorlesung 
                                                         2 SWS W 
 
VIM   Vorlesung: 
 
      Informationswissenschaftliche Methoden             2 SWS W 
      (Informations- und Systemanalyse/ 
      Benutzer- und Bedarfanalyse) 
 
UIM   Übung zu Vorlesung                                 2 SWS W 
 
VIP   Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Grundlagen der Informations- 
      und Dokumentationspraxis 
      (Geschichte/Bausteine) 
 
UIP   Übung zur Vorlesung                                2 SWS W 
 
VMP   Vorlesung: 
 
      Methoden und Verfahrensweisen praktischer          2 SWS W 
      Informations und Dokumentation 
      (Bibliotheken/Archive bzw. Dokumentationsstellen) 
 
UMP   Übung zur Vorlesung:                               2 SWS W 
 
PI    Proseminar/Forschungsseminar zu                    2 SWS WP 
      Informationswiss. Grundlagenfragen 
 
PM    Proseminar/Forschungsseminar zu                    2 SWS WP 
      Informationswiss. Methoden 
 
VL    Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Grundlagen der Informationslinguistik 
      (Repräsentation von Sprache/Sprachbarrieren) 
 
PL    Proseminar/Forschungsseminar zu aus-               2 SWS WP 
      gewählten Themen der Informationslinguistik 
 
VT    Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Grundlagen der Informationstechnologie 
      (Informationsnetzwerke/Informationsbanken) 
 
PT    Proseminar/Forschungsseminar zu aus-               2 SWS WP 
      gewählten Themen der Informationstechnologie 
 
VR    Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Methoden der Wissensrepräsentation 
      (Klassifikation/Thesaurus) 
 
PR    Proseminar/Forschungsseminar zu aus-               2 SWS WP 
      gewählten Themen der Wissensrepräsentation 
 
VS    Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Soziale und psychische Faktoren der 
      Information und Kommunikation 
      (Soziale Faktoren/Psychische Faktoren; Grundlagen) 
 
PS    Proseminar/Forschungsseminar zu                    2 SWS WP 
      ausgewählten Themen im Bereich sozialer 
      und psychischer Faktoren der IuK 
 

Die Vorlesungen sowie die Übungen stellen somit Wahlveranstaltungen dar. Die Proseminare stellen Wahlpflichtveranstaltungen dar. An die Stelle eines Proseminars kann ein Forschungsseminar treten. Forschungsseminare sind dadurch gekennzeichnet, daß Studierende des 1. bzw. 2. Studienabschnitts mitarbeiten können. Je nach Studienabschnitt können entsprechende Arbeiten (Pro- oder Hauptseminararbeiten) eingebracht werden.

Veranstaltungen des zweiten Studienabschnitts

Für den zweiten Studienabschnitt werden folgende spezifische Lehrveranstaltungen angeboten:

 
VIO   Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Informationsorganisation/ -Management 
 
HIO   Hauptseminar:                                      2 SWS WP 
 
      Ausgewählte Themen aus Informations- 
      organisation/ -management 
 
VFI   Vorlesung: Fachinformation                         2 SWS W 
 
HFI   Hauptseminar:                                      2 SWS WP 
 
      Ausgewählte Themen der Fachinformation 
 
VPI   Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Publikumsinformation 
 
HPI   Hauptseminar:                                      2 SWS WP 
 
      Ausgewählte Themen der Publikumsinformation 
 
VII   Vorlesung:                                         2 SWS W 
 
      Informationsindustrie 
 
HII   Hauptseminar:                                      2 SWS WP 
 
      Ausgewählte Themen der Informationsindustrie 
 

An die Stelle eines Hauptseminars kann ggf. ein Forschungsseminar treten.

Gegenstand des Studiums im zweiten Studienabschnitt sind auch die Veranstaltungen des ersten Studienabschnitts, die Schwerpunkte behandeln, die vom Studierenden nicht schon im ersten Studienabschnitt gewählt worden sind.

Hinsichtlich der Teilnahme hat der Studierende in den Grenzen der Studienordnung, Absatz 3.3, die Wahl.

Veranstaltungszyklus Informationswissenschaft in Abhängigkeit vom Eingangsstudienjahr

 
             (a)                    (b)                        (c)                      (d) 
 
        Eingangsjahr n          Eingangsjahr n+1        Eingangsjahr n+2        Eingangsjahr n+3 
n   (1) VIT1 UIT1 PI VL1 PT  (7) VIT1 VIO HIO VL1 --  (5) VIT1 VIO HIO VL1 --  (3) VIT1 UIT1 PI VL1 PT   (WS04/05 bzw. 08/09) 
    (2) VIM1 UIM1 PM VT1 PL  (8) VIM1 VFI HFI VT1 --  (6) VIM1 VFI HFI VT1 --  (4) VIM1 UIM1 PM VT1 PL   (SS05 bzw. SS09) 
                              -------------------- 
n+1 (3) VIP1 UIP1 PR VR1 --  (1) VIP1 UIP1 PR VR1 --  (7) VIP1 VIP HPI VR1 --  (5) VIP1 VPI HPI VR1 --   (WS05/06 bzw. 09/10) 
    (4) VMP1 UMP1 PS VS1 --  (2) VMP1 UMP1 PS VS1 --  (8) VMP1 VII HII VS1 --  (6) VMP1 VII HII VS1 --   (SS06 bzw. SS10) 
                                                       -------------------- 
n+2 (5) VIT2 VIO HIO VL2 PT  (3) VIT2 UIT2 PI VL2 PT  (1) VIT2 UIT2 PI VL2 PT  (7) VIT2 VIO HIO VL2 --   (WS06/07 bzw. 10/11) 
    (6) VIM2 VFI HFI VT2 PL  (4) VIM2 UIM2 PM PT2 PL  (2) VIM2 UIM2 PM VT2 PL  (8) VIM2 VFI HFI VT2 --   (SS07 bzw. SS11) 
                                                                              --------------------- 
n+3 (7) VIP2 VPI HPI VR2 --  (5) VIP2 VPI HPI VR2 --  (3) VIP2 UIP2 PR VR2 --  (1) VIP2 UIP2 PR VR2 --   (WS07/08 bzw. 11/12) 
    (8) VMP2 VII HII VS2 --  (6) VMP2 VII HII VS2 --  (4) VMP2 UMP2 PS VS2 --  (2) VMP2 UMP2 PS VS2 --   (SS08 bzw. SS12) 
                                                                                                        und (SS2004) 

ANM.: Der Veranstaltungszyklus geht über 4 Jahre (8 Semester). Jede Zeile steht für ein Semester des Zyklus. Um sich über die Veranstaltungen in einem bestimmten Semester des voraufgegangenen Zyklus (z.B. SS03) zu informieren, zählt man zur Jahreszahl „4“ hinzu, z.b. bei „SS03“ sieht man unter „SS07“ nach. Bei einem Semester eines nachfolgenden Zyklus (z.B. SS11) zieht man von der Jahreszahl „4“ ab und sieht also ebenfalls unter „SS07“ nach. Die Spalten bezeichnen den Zyklus für eine(n) Studierende(n) in Abhängigkeit vom Jahr des Eintritts in den Zyklus. Die in einer Zeile aufgeführten Veranstaltungen gleicher Bezeichnung sind identisch. Somit besucht beispielsweise ein Student im 1. Semester im Jahre N +3 (Spalte d) dasselbe Proseminar wie ein Student im 3. Semester (Spalte c), zugleich können beide dieselbe Vorlesung (z.B. VIP2) besuchen wie ein Student im 7. Semester (Spalte a) usf. Der Index deutet an, daß es sich jeweils um eine unterschiedliche inhaltliche Alternative der Veranstaltung handelt. Vgl. hierzu Kapitel „Veranstaltungen“

Anhang III(a): Ausführungsbestimmungen zur Zwischenprüfung im Fach Informationswissenschaft

Nach Maßgabe der Ordnung der Zwischenprüfung der Philosophischen Fakultät vom 30. November 1967 (Dienstblatt Nr 1, 1968) gelten folgende Bestimmungen im Fach Informationswissenschaft:

Form, Inhalt und Funktion

  • (1) Der erste Studienabschnitt wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
  • (2) Die Teilnahme an Hauptseminaren (vgl. Studienordnung) ist vom Bestehen der Zwischenprüfung abhängig.
  • (3) Die erfolgreiche Teilnahme an drei Proseminaren (vgl. Studienordnung (vgl. Studienordnung) ist Teil der Prüfungsleistungen.
  • (4) Eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer ist Teil der Prüfungsleistungen. Sie hat die laut Studienplan vorgesehenen Themen des ersten Studienabschnitts zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung kann erst nach Nachweis der Prüfungsleistungen aus (3) erfolgen.
  • (5) Ein ordnungsgemäßes Studium im ersten Studienabschnitt in Informationswissenschaft umfaßt 32 Semesterwochenstunden (SWS, vgl. Studienordnung und Studienplan). Da das Zwischenprüfungszeugnis zugleich als Nachweis der Ordnungsmäßigkeit des Studiums gilt, kann es erst ausgestellt werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Anmeldung, Zulassung

  • (6) Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt unter Vorlage der Leistungsnachweise aus (3) als Anmeldung zur mündlichen Prüfung schriftlich beim Vorsitzenden der Fakultätskommission für das Studienfach Informationswissenschaft.

Bewertung, Bestehen

  • (7) Die Gesamtnote für die Zwischenprüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der Leistungsnachweise der vier Teilprüfungen (drei Proseminare und mündliche Prüfung) ermittelt. Dabei werden nach der Berechnung die Stellen nach der erste Stelle nach dem Komma weggestrichen (aus 1,59 wird also eine 1,5):
 
  Die Bewertung lautet: 
 
   sehr gut      (1) bei einem Durchschnitt von 1,0 bis 1,5 
 
   gut           (2) bei einem Durchschnitt von 1,6 bis 2,5 
 
   befriedigend  (3) bei einem Durchschnitt von 2,6 bis 3,5 
 
   ausreichend   (4) bei einem Durchschnitt von 3,6 bis 4,0 
 
  
  • (8) Voraussetzung für ein Bestehen der Zwischenprüfung ist das Bestehen der mündlichen Prüfung mit mindestens „ausreichend“.
  • (9) Nichtbestandene Teilprüfungen können einmal wiederholt werden.
  • Saarbrücken, den 01.03.1984

    Notengebung bei Einzelprüfungen

    Nur diese Noten sind erlaubt: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4.0 .

    Ergänzung am 21.05.2003

    Anhang III(b): Fachspezifische Ergänzungsbestimmungen zur Ordnung der Zwischenprüfung

    in den Studiengängen der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes
    für den Studiengang Informationswissenschaft
    mit den Studienrichtungen Magister und Promotion

    • § 1 Geltungsbereich
      • (1) Die Bestimmungen gelten im Haupt- bzw. Nebenfach für die Studienrichtungen Magister und Promotion.
      • (2) Die Anforderungen in der Zwischenprüfung sind für alle genannten Studienrichtungen gleich.
    • § 2 Zulassungsvoraussetzungen
      Die Anmeldung zur Zwischenprüfung setzt den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Proseminaren (siehe Studienordnung) voraus.
    • § 3 Durchführung der Zwischenprüfung
      Die Prüfung erfolgt mündlich und dauert 30 Minuten. Sie erstreckt sich auf die bei der Zulassung angegebenen Themen.
    • § 4 Gegenstand der Zwischenprüfung
      Die Prüfung hat die laut Studienplan vorgesehenen Themen des ersten Studienabschnitts (siehe Studienordnung) zum Gegenstand.
    • § 5 Bewertung der Prüfungsleistungen
      Die Note gemäß § 8 (1) Zwischenprüfungsordnung ergibt sich aus der Bewertung der mündlichen Prüfung.
    • § 6 Anerkennung anderer Prüfungen
      Es gelten die Bestimmungen des § 10 der Zwischenprüfungsordnung.

    Anhang IV(a): R i c h t l i n i e
    Informationswissenschaft als Ergänzungsfach bei Diplomstudiengängen

    (gesonderte Regelungen gelten für die Diplomstudiengänge Informatik und Psychologie, vgl. Anhänge IV(b) und IV(c))

    Veranstaltungen aus dem ersten Studienabschnitt:

     
    1   Vorlesung: Grundlagen der Informationswissenschaft 
     
        + Übung    (VIT + UIT)                                 4 SWS 
     
    1   Vorlesung: Methoden der Informationswissenschaft 
     
        + Übung    (VIM + UIM)                                 4 SWS 
     
    1   Proseminar (benotet): Grundlagen oder Methoden 
     
        der Informationswissenschaft    (PI od. PM)            2 SWS 
     
    1   Proseminar (benotet) speziellen Inhalts 
     
        (z.B. Informationslinguistik (PL), Informations- 
     
        technologie (PT) oder Wissensrepräsentation (PR) 
     
        (PL od. PT od. PR)                                     2 SWS 
     
                                                              _______ 
     
                                                              12 SWS 
    

    Veranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt:

     
    1   Vorlesung aus dem 2. Studienabschnitt                  2 SWS 
     
    1   Hauptseminar (benotet) zum Schwerpunkt der Vorlesung; 
     
        ersatzweise: mit einem Praktikum verbundene Studienarbeit 
     
        (Hausarbeit, benotet)                                  2 SWS 
     
                                                              ______ 
     
                                                               4 SWS 
     
                                              zusammen        16 SWS 
    

    Voraussetzung zur Zulassung zum Hauptseminar bzw. für die Vergabe einer entsprechenden Studienarbeit sind der Nachweis des Besuchs der Veranstaltungen (Studienbuch), die Vorlage der benoteten Proseminarscheine sowie das Bestehen einer 1/2-stündigen mündlichen Prüfung über den Veranstaltungsstoff.

    Abschlußprüfung

    Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlußprüfung sind der Nachweis des Besuchs der Veranstaltungen (Studienbuch), die Vorlage des benoteten Hauptseminarscheins bzw. der benoteten Studienarbeit.

    Klausur zu 4 Stunden (je 60 Minuten) und 30 Minuten mündliche Prüfung. Die Gesamtnote für das Ergänzungsfach wird aus dem Mittel der Note der Abschlußklausur und der Note für die mündliche Abschlußprüfung gebildet.

    Hinweis: Diese Regelung bedarf noch der Zustimmung der relevanten Gremien und dient vorläufig als Richtlinie für Ausnahmegenehmigungen.

    Prof. Dr. Harald H. Zimmermann

    Anhang IV(b): Nebenfach (Ergänzungsfach) Informationswissenschaft zum Diplom-/Bachelorstudiengang Informatik

    Diese Regelung gilt für das Bachelorstudium ab WS 2002/2003 und für das Diplomstudium. Bei Diplomstudium und Studienbeginn vor dem Wintersemester 1999/2000 kann nach Wahl des/der Studierenden nach der alten (siehe Alte Prüfungsordnung) oder der hier dargestellten Regelung vorgegangen werden.

    Die Studienleistungen für das Bachelorstudium entsprechen denen des ersten Studienabschnitts im Diplomstudium.

    Zum Studium des Nebenfachs Informationswissenschaft werden zu jedem Wintersemester max. 12 Studierende aus dem Bereich „Naturwissenschaften“ (incl. Informatik) zugelassen. Die Zulassung erfolgt direkt im Sekretariat der Informationswissenschaft.

    Vorbemerkung: Die Vergabe aller Credits erfolgt nach Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:

    • Besuch von mindestens 80 % der Sitzungen der Veranstaltung (Anwesenheitsliste)
    • Erfolgreicher Besuch (benoteter Leistungsnachweis) der Veranstaltung

    Diplomstudium: Veranstaltungen aus dem ersten Studienabschnitt/Bachelorstudium:

    1  Vorlesung: Grundlagen der Informationswissenschaft       3 CR           2 SWS 
    1  Vorlesung: Methoden der Informationswissenschaft         3 CR           2 SWS 
    1  Übung beliebigen Inhalts                                 3 CR           2 SWS 
    1  Proseminar: Grundlagen oder Methoden                     5 CR *)        2 SWS 
       der Informationswissenschaft (PI od. PM) **) 
    1  Proseminar speziellen Inhalts                            5 CR *)        2 SWS 
       (PL od. PT od. PR oder PS) **) 
     
                                               zus.:           19 CR ***)     10 SWS 
    

    *) In beiden Proseminaren muss sowohl ein Referat gehalten als auch eine schriftliche Hausarbeit erstellt werden (5 Credits).
    **) Vgl. Studienordnung Magisterstudium Informationswissenschaft
    ***) Nach den Prüfungsordnungen der Informatik müssen hiervon 12 Punkte benotet sein. Da nach den ECTS-Richtlinien alle Leistungspunkte nur nach einer Leistungskontrolle vergeben werden dürfen (die benotet oder unbenotet erfolgen darf), muss die Vergabe der übrigen Punkte mindestens mit einer unbenoteten Klausur oder einem unbenoteten Referat verbunden sein (Mindestanforderung: bestanden).

    Voraussetzungen für die Vergabe der Creditpunkte und der Benotung sind im Einzelnen:

    • bei Vorlesungen: Bestehen einer jeweils 15-minütigen Prüfung über den Vorlesungsstoff (studienbegleitend). Die erforderliche Leistungskontrolle kann auch in einer der Vorlesung zugeordneten Übung erfolgen (in der Regel aber nur unbenotet).
    • bei Proseminaren: ein mündliches Referat und eine Hausarbeit – mindestens mit ‚ausreichend‘ bewertet
    • bei Übungen: das Bestehen einer Klausur (Note mindestens ‚ausreichend‘), ersatzweise 2 Kurzreferate – beide mindestens mit ‚ausreichend‘ bewertet)

    Zum erfolgreichen Abschluss des ersten Studienabschnitts sind 19 Creditpunkte erforderlich.

    Die Gesamtnote für den 1. Studienabschnitt (Vordiplomnote im Ergänzungsfach Informationswissenschaft) wird wie folgt berechnet: Die Note jeder Lehrveranstaltung wird mit der Zahl der Creditpunkte für diese Veranstaltung multipliziert. Aus den Ergebnissen der Berechnungen der fünf Veranstaltungen wird die Summe gebildet und durch die Summe der Creditpunkte dividiert. Das Ergebnis ist die Gesamtnote. Der Wert der Gesamtnote wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

    Diplomstudium: Veranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt:

    2  Vorlesungen aus dem 2. Studienabschnitt                    6 CR         4 SWS 
    1  Hauptseminar zum Schwerpunkt einer der Vorlesungen         8 CR         2 SWS 
     
                                                    zus.:        14 CR         6 SWS 
    

    Voraussetzung für die Zulassung zu den Veranstaltungen des 2. Studienabschnitts ist der Nachweis der im 1. Studienabschnitt erworbenen Creditpunkte (mindestens 19 CR).

    Voraussetzung für die Vergabe der Creditpunkte und der Benotung im 2. Studienabschnitt sind:

    • bei den Vorlesungen: Bestehen einer jeweils 15-minütigen Prüfung über den Vorlesungsstoff (studienbegleitend)
    • beim Hauptseminar: ein mündliches Referat und eine Hausarbeit – beides mindestens ausreichend -;

    Die Gesamtnote für das Ergänzungsfach (Diplomnote im Ergänzungsfach Informationswissenschaft) wird wie folgt berechnet: Die Note jeder Lehrveranstaltung wird mit der Zahl der Creditpunkte für diese Veranstaltung multipliziert. Aus den Ergebnissen der Berechnungen der drei Veranstaltungen wird die Summe gebildet und durch die Summe der Creditpunkte dividiert. Das Ergebnis ist die Gesamtnote. Der Wert der Gesamtnote wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

    Saarbrücken, den 23. 7. 2002            Prof. Dr. Harald H. Zimmermann

    Alte Prüfungsordnung NF Inf.Wiss. zum Diplomstudiengang Informatik


    Anhang IV(c): Ergänzungsfach Informationswissenschaft beim Diplomstudiengang Psychologie

    Veranstaltungen aus dem ersten Studienabschnitt:

     
    1   Vorlesung: Grundlagen der Informationswissenschaft 
     
        + Übung    (VIT + UIT)                                 4 SWS 
     
    1   Vorlesung: Methoden der Informationswissenschaft 
     
        + Übung    (VIM + UIM)                                 4 SWS 
     
    1   Proseminar (benotet): Grundlagen oder Methoden 
     
        der Informationswissenschaft    (PI od. PM)            2 SWS 
     
    1   Proseminar (benotet) speziellen Inhalts 
     
        (z.B. Informationslinguistik (PL), Informations- 
     
        technologie (PT) oder Wissensrepräsentation (PR) 
     
        (PL od. PT od. PR)                                     2 SWS 
                                                              _______ 
     
                                                              12 SWS 
    

    Veranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt:

    1   Vorlesung aus dem 2. Studienabschnitt                  2 SWS 
     
    1   Hauptseminar (benotet) zum Schwerpunkt der Vorlesung; 
     
        ersatzweise: mit einem Praktikum verbundene Studienarbeit 
     
        (Hausarbeit, benotet)                                  2 SWS 
                                                              ______ 
     
                                                               4 SWS 
     
                                              zusammen        16 SWS 
    

    Voraussetzung zur Zulassung zum Hauptseminar bzw. für die Vergabe einer entsprechenden Studienarbeit sind der Nachweis des Besuchs der Veranstaltungen (Studienbuch), die Vorlage der benoteten Proseminarscheine sowie das Bestehen einer 1/2-stündigen mündlichen Prüfung über den Veranstaltungsstoff.

    Abschlußprüfung

    Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlußprüfung sind der Nachweis des Besuchs der Veranstaltungen (Studienbuch), die Vorlage des benoteten Hauptseminarscheins bzw. der benoteten Studienarbeit.

    30 Minuten mündliche Prüfung.
    Die Gesamtnote für das Ergänzungsfach ist die Note der mündlichen Prüfung.

    Hinweis: Diese Regelung bedarf noch der Zustimmung der relevanten Gremien und dient vorläufig als Richtlinie für Ausnahmegenehmigungen.

    Prof. Dr. Harald H. Zimmermann

    Anhang IV(d): Informationswissenschaft als Ergänzungsfach beim Diplomstudiengang Historisch orientierte Kulturwissenschaften

    Veranstaltungen aus dem ersten Studienabschnitt:

    1  Vorlesung: Grundlagen der Informationswissenschaft       3 CR           2 SWS 
    1  Vorlesung: Methoden der Informationswissenschaft         3 CR           2 SWS 
    1  Übung beliebigen Inhalts                                 4 CR           2 SWS 
    1  Proseminar: Grundlagen oder Methoden                   4/5 CR *)        2 SWS 
       der Informationswissenschaft (PI od. PM) **) 
    1  Proseminar speziellen Inhalts                          4/5 CR *)        2 SWS 
       (PL od. PT od. PR oder PS) **) 
     
                                               zus.:        19-20 CR          10 SWS 
    

    ____
    *) In einem der beiden Proseminare muss sowohl ein Referat gehalten als auch eine schriftliche Hausarbeit erstellt werden (5 Credits), im zweiten Proseminar reichen ein Referat oder eine Hausarbeit aus (4 Credits).
    **) Vgl. Studienordnung Magisterstudium Informationswissenschaft

    Voraussetzung für die Vergabe der Creditpunkte und der Benotung sind:

    • bei Vorlesungen: Bestehen einer jeweils 20-minütigen Prüfung über den Vorlesungsstoff (studienbegleitend)
    • bei Proseminaren: ein mündliches Referat und / oder eine Hausarbeit – beide mindestens mit ‚ausreichend‘ bewertet
    • bei Übungen: das Bestehen einer Klausur (ersatzweise 2 Kurzreferate – beide mindestens mit ‚ausreichend‘ bewertet)

    Zum erfolgreichen Abschluss des ersten Studienabschnitts sind 19 Creditpunkte erforderlich.

    Die Gesamtnote für den 1. Studienabschnitt (Vordiplomnote im Ergänzungsfach Informationswissenschaft) wird wie folgt berechnet: Die Note jeder Lehrveranstaltung wird mit der Zahl der Creditpunkte für diese Veranstaltung multipliziert. Aus den Ergebnissen der Berechnungen der fünf Veranstaltungen wird die Summe gebildet und durch die Summe der Creditpunkte dividiert. Das Ergebnis ist die Gesamtnote. Der Wert der Gesamtnote wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

    Veranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt:

    2  Vorlesungen aus dem 2. Studienabschnitt                    6 CR         4 SWS 
    1  Hauptseminar zum Schwerpunkt einer der Vorlesungen         8 CR         2 SWS 
     
                                                    zus.:        14 CR         6 SWS 
    

    Voraussetzung für die Zulassung zu den Veranstaltungen des 2. Studienabschnitts ist der Nachweis der im 1. Studienabschnitt erworbenen Creditpunkte (mindestens 19 CR).

    Voraussetzung für die Vergabe der Creditpunkte und der Benotung im 2. Studienabschnitt sind:

    • bei den Vorlesungen: Bestehen einer jeweils 20-minütigen Prüfung über den Vorlesungsstoff (studienbegleitend)
    • beim Hauptseminar: ein mündliches Referat und eine Hausarbeit – beides mindestens ausreichend -;

    Die Gesamtnote für das Ergänzungsfach (Diplomnote im Ergänzungsfach Informationswissenschaft) wird wie folgt berechnet: Die Note jeder Lehrveranstaltung wird mit der Zahl der Creditpunkte für diese Veranstaltung multipliziert. Aus den Ergebnissen der Berechnungen der drei Veranstaltungen wird die Summe gebildet und durch die Summe der Creditpunkte dividiert. Das Ergebnis ist die Gesamtnote. Der Wert der Gesamtnote wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

    Hinweis: Diese Regelung bedarf noch der Zustimmung der relevanten Gremien und dient als vorläufige Richtlinie.

    Saarbrücken, den 23. 7. 2002             Prof. Dr. Harald H. Zimmermann

    Anhang V: Nebenfach Wirtschaftswissenschaft (beim Magisterstudium)

    Das Nebenfach Wirtschaftswissenschaft umfaßt für Knadidaten/innen der Magisterprüfung Lehrveranstaltungen im Umfang v. 28 Semesterwochenstunden (SWS) an Vorlesungen (V) und Übungen (Ü). Die Kandidaten/innen können hierbei entweder den Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre oder den Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre wählen. Das Ziel besteht in beiden Fällen in dem Erwerb fundierter Grundkenntnisse.

    Bestandteile des Schwerpunktes Betriebwirtschaftslehre sind:

    • Buchführung (2V)
    • Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Teil A (6V, 2Ü)
    • Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Teil B (6V, 2Ü)
      aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Grundstudium

    Weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 SWS nach Wahl, die im Rahmen des betriebwirtschaftlichen Hauptstudiums dem Hauptfach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ zugeordnet sind, wie z.B.:

    • Investition (2V, 2Ü)
    • Finanzierung (2V, 2Ü)
    • Bilanzen (2V, 2Ü)

    Bestandteile des Schwerpunktes Volkswirtchaftslehre sind:

    • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Teil A (6V, 2Ü)
    • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Teil B (6V, 2Ü)
      aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Grundstudium

    Weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS nach Wahl, die im Rahmen des volkswirtschaftlichen Hauptstudiums dem Hauptfach „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“ zugeordnet sind, wie z.B.:

    • Allokation (2V, 2Ü)
    • Distribution (2V, 2Ü)
    • Geldtheorie (2V, 2Ü)

    Prüfungen
    Die Lehrveranstaltungen des wirtschaftswissenschaftlichen Grundstudiums werden mit einer 2-stündigen Klausur abgeschlossen. Die Lehrveranstaltungen des betriebs- sowie volkswirtschaftlichen Hauptstudiums werden mit einer schriftlichen Klausur abgeschlossen, bei der eine SWS der Lehrveranstaltunge einer Klausurdauer von 30 Minuten entspricht. Im Ausnahmefall wird stattdessen eine 30-minütige mündliche Prüfung durchgeführt.

    Die Endnote im Nebenfach Wirtschaftswissenschaft ergibt sich aus den mit den Semsterwochenstunden der Lehrveranstaltungen gewichteten arithmetischen Mittel der einzelnen Noten. Sollten im Einzelfall aufgrund der gewählten Lehrveranstaltungen etwas mehr als 28 SWS erreicht werden, so werden ebenfalls alle SWS bei der Errechnung der Endnote berücksichtigt. Wenn der Kandidat/die Kandidatin mit einer Anmeldung zur Prüfung die Grenze von 28 SWS erreicht bzw. überschritten hat, wird er/sie zu keiner weiteren Prüfung zugelassen. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

    Hinweis:
    Jenachdem über welche Mathematikkenntnisse der/die Kandidat/in verfügt, ist der Besuch der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Mathematik, Teil 1“ (4V, 2Ü) ratsam. Wenn der/die Kandidat/in auch in diesem Fall an der Klausur teilnimmt, wird das Ergebnis statt einer Lehrveranstaltung des Hauptstudiums in gleichem Umfang zur Erreichnung der Endnote herangezogen.

    Anmeldung:
    Die Anmeldung zu den Prüfungen hat im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt zu erfolgen. Hierbei sind die zu Beginn des Semesters am schwarzen Brett bekanntgegebenen Anmeldetermine zwingend einzuhalten.

    Wiederholungsmöglichkeiten
    Jede der genannten bzw. gewählten Prüfungen kann einmal wiederholt werden. Zwei der Prüfungen können nach Wahl zweimal wiederholt werden. Bei den Lehrveranstaltungen des betriebs- und volkswirtschaftlichen Hauptstudiums gilt auch die Teilnahme an einer anderen Prüfung als der nicht bestandenen als Wiederholungsprüfung. Damit wird im Sinne einer Studienzeitverkürzung dem Umstand Rechnung getragen, daß diese Lehrveranstaltungen nicht zwingend in festem Turnus angeboten werden.

    Anhang VI: Nebenfach Informatik (beim Magisterstudium)

    A. Studium

    1. Studienabschnitt (Grundstudium)

    Informatik für Hörer aller Fakultäten I+II
    Informatik für Hörer aller Fakultäten III+IV oder Informatik III+IV
    Softwarepraktikum (früher: Praxis des Programmierens)

    2. Studienabschnitt (Hauptstudium)

    Vorlesungen mit den dazu gehörigen Übungen nach Wahl im Umfang von insgesamt 14 SWS

    B. Studien- und Prüfungsleistungen

    1. Scheine über:

    • Informatik I für Hörer aller Fakultäten
    • Informatik II für Hörer aller Fakultäten
    • Softwarepraktikum (früher: Praxis des Programmierens)

    2. Zwischenprüfung

    eine mündliche Prüfung von 30 Minuten über Informatik I+II für Hörer aller Fakultäten
    oder
    eine mündliche Prüfung von 30 Minuten über Informatik III+IV für Hörer aller Fakultäten
    oder
    eine mündliche Prüfung von 30 Minuten über Informatik III+IV

    3. Prüfung im Magisterexamen

    Eine mündliche Prüfung von 30 Minuten über die Vorlesungen des 2. Studienabschnitts (Hauptstudium).

    C. Credit System

    Es wird die Option angeboten – zusätzlich zum bisherigen Modus mit einer abschließenden mündlichen Prüfung -, benotete Leistungspunkte für einzelne Lehrveranstaltungen zu vergeben. Der Anforderungskatalog sieht dann wie folgt aus (Schreiben des Prüfungsausschussvorsitzenden für den Diplomstudiengang Informatik, Prof. Dr. Gerhard Weikum, an den Dekan der Phil. Fakultät, Prof. Dr. R. Marti, 21.2.2000):

    Im Grundstudium sind mindestens 28 Leistungspunkte notwendig, von denen mindestens 12 benotet sein müssen, und zwar aus den folgenden Lehrveranstaltungen:

    • Informatik I für Hörer aller Fakultäten, 6 Leistungspunkte
    • Informatik II für Hörer aller Fakultäten, 6 Leistungspunkte
    • Softwarepraktikum (früher: Praxis des Programmierens), 16 Leistungspunkte

    Im Hauptstudium sind mindestens 20 Leistungspunkte notwendig, von denen mindestens 12 benotet sein müssen. Diese können beliebig aus

    • Stammvorlesungen, Vertiefungs- und Spezialisierungsvorlesungen
    • oder Seminaren

    der Informatik ausgewählt werden.

     

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