Diese Website ist seit dem Ende des Studiengangs Informationswissenschaft
im Juni 2014 archiviert und wird nicht mehr aktualisiert.
Bei technischen Fragen: Sascha Beck - s AT saschabeck PUNKT ch
Drucken

Projekte

Hintergründe der Multimediagesetzgebung

Gebührenanspruch der Landesmedienanstalten 2003

Land Verteilung (in %) Gebührenanteil gemäß prozentualer Verteilung (in Mio. Euro) *(1) Gesamtanspruch nach Kürzungen *(2)
Bayern 15,7772 20,61 20,61
Hessen 7,5241 10,10 6,31
Hamburg 2,2109 3,33 2,40
Niedersachsen 9,6710 12,83 9,63
Schleswig-Holstein 3,6247 5,13 4,10
Mecklenburg-Vorpommern 2,1205 3,21 2,57
Bremen 0,8183 1,55 1,55
Saarland 1,2592 2,12 2,12
Berlin/Brandenburg 6,7333 9,10 9,10
Baden-Württemberg 13,1974 17,38 8,14
Rheinland-Pfalz 4,9149 6,77 6,77
Nordrhein-Westfalen 21,0950 27,40 15,06
Sachsen 5,2147 7,16 5,78
Sachsen-Anhalt 3,0503 4,40 4,40
Thüringen 2,7930 4,07 4,07
Summe 100 135,1 102,6

*(1) Gebührenanteil gemäß prozentualer Verteilung zzgl. eines festen Sockelbetrags von 511.290 Euro. Der Sockelbetrag wird jeder Anstalt vorab gezahlt, um gerade den kleineren Landesmedienanstalten eine gewisse Planungssicherheit und einen finanziellen Grundstock zum arbeiten zu geben.

*(2) Kürzungen aufgrund der gesetzlichen Regelungen: Hessen 37,5%, Hamburg 28%, Mecklenburg-Vorpommern 20%, Schleswig-Holstein 20%, Niedersachsen 25%, Baden-Württemberg 53%, Sachsen 1.380.488 Euro, NRW 45%

(Quelle: Kreile 2004, Seite 21)

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen