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Identität und Geschichte der Informationswissenschaft

Open Source Bewegung - Überblick

5. Übersicht verschiedener Lizenzmodelle im Open Source Bereich

Open Source und Freie Software

Projekt im Rahmen des Proseminars Webpublishing WS 02/03

Dozent: Dr. H.-D. Luckhardt
Autoren: Tobias Maurer und Andreas Martin

Mit der andauernden Zunahme freier Software steigt auch die Anzahl verschiedener Open Source Lizenzmodelle. Die GNU General Public License hat sich zwar als Standard etabliert, es gibt jedoch Ausnahmen, vor allem Firmen, die eigene Software an die Open Source Gemeinde freigeben, setzen auf ihre Interessen zurechtgeschnittene Lizenzen ein. Alle Open Source Lizenzmodelle gwähren dabei grundlegende Rechte, wie sie die Open Source Initiative OSI und die Free Software Foundation FSF als Merkmale freier Software festgelegt haben:

Der Programmierer darf ein Programm weitergeben, den Quelltext anschauen und verändern und in modifizierter Form weitergeben. Problematisch kann es jedoch werden, wenn man weiter ins Detail geht. Darf ich z.B. den Webserver Apache verändern und unter neuem Namen verkaufen oder darf ich eine gekaufte Linux Distribution auf beliebig vielen Rechnern installieren.

Auch wenn verschiedene Entwickler unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen, haben sich folgende Hauptmerkmale herausgebildet:

Ehre, wem Ehre gebührt: Es soll bei der Veränderung von Software der ursprüngliche Autor immer erkennbar bleiben und im Quelltext genannt werden.

Integration in kommerzielle Produkte: Niemand soll sich die Arbeit eines Programmierers aneignen dürfen und als proprietäre Software vermarkten. Ein Programm, das freie Software enthält, soll komplett frei weitergegeben werden müssen.

Kontrolle über die „offizielle“ Distribution: Um Verwechslungen zu vermeiden soll veränderte Software nicht mehr unter dem ursprünglichen Name weiterverteilt werden, so dass Anwender nicht verwirrt werden oder dem Ruf des Autors geschadet wird.

Absicherung des Autors: Wenn ein Programmierer seine Arbeit der Allgemeinheit schon frei zur Verfügung stellt, dann soll er auch nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können, die seine Software vielleicht verursacht.

 

Übersicht:

 
GNU General Public License
Die GPL garantiert dem Anwender die Freiheit, ein Programm unverändert oder modifiziert weiterzugeben, legt ihm aber auch die Pflicht auf von GPL Software abgeleitete Programme wieder unter GPL stellen zu müssen. Es ist dabei auch erlaubt, mit GPL Software Geld zu verdienen, beispielsweise durch ein Angebot entsprechenden Supports oder mit Vervielfältigung auf Datenträgern. Die gekaufte Software selbst kann aber weiterhin weitergegeben werden.
 
Lesser General Public License
Die LGPL ist fast identisch mit der GPL, umgeht aber ein Problem der GPL. Wenn ein Programm mit dem GNU-C-Compiler gcc übersetzt wird, wird dazu die GNU-C-Bibliothek genutzt. Würde diese Bibliothek unter der normalen GPL stehen, stünde alle mit diesem C-Compiler erstellte Software unter GPL. Damit wäre es kaum möglich proprietäre Software für Linux oder andere Betriebssysteme zu entwickeln. So ist sichergestellt, dass Programme auch in reiner binärform weitergegeben werden dürfen.
 
BSD License
Diese Lizenz erfordert lediglich, dass der Lizenztext in den Quellen und Binärcode erhalten bleibt und der ursprüngliche Entwickler in abgeleiteter Software genannt und anerkannt wird. Anders als die GPL wird aber nicht verlangt, dass eigene Erweiterungen weitergegeben werden müssen.
 
X11 License
Lizenz des XFree86 Projekts, die fast der BSD Lizenz entspricht und den ursprünglichen Autor gegen Schadensersatzklagen absichert.
 
Apache License
Lizenz des weltweit populärsten Webservers Apache, ähnlich der BSD Lizenz, man kann mit dem Quellcode tun, was man möchte, solange die ursprünglichen Autoren lobend erwähnt werden. Ausserdem darf man den Namen Apache nicht verwenden und sollte seine Entwicklung dem Apache Projekt zur Verfügung stellen.
 
Perl Artistic License
Lizenz, unter der der Interpreter der Skriptsprache Perl steht. Sie besagt, dass alle Änderungen der Perlgemeinschaft zurückgegeben werden müssen und man eine modifizierte Binärversion von Perl nicht unter dem Namen „perl“ weitergeben darf.
 
Mozilla Public License
Lizenz des Mozilla Projekts, die Probleme lösen soll, die Firmen mit der GPL haben. Sie bietet prinzipiell den gleichen Schutz wie die GPL, erlaubt aber dass Module, die aus eigener Arbeit entstanden sind und keine ursprünglichen Mozillasourcecode enthalten, in Binärform zu vertreiben. Die MPL ist aber inkompatibel zur GPL, beide können nicht kombiniert werden.
 
IBM Public Source License
BSD ähnliche Lizenz mit Einschränkung hinsichtlich patentierter Verfahren, die besagen, dass man unter Umständen von dritter Seite eine Lizenz für ein in einem IBM Programm genutztes, patentiertes Verfahren selber erwerben muss, um das Programm weiterzugeben.
 
Q Public License
Lizenz der Qt Bibliothek, die Beispielsweise bei der Linuxoberfläche KDE oder bei der Linux Version des Browsers Opera genutzt wird. Sie fordert, dass Änderungen an Qt getrennt von der Originalbibliothek gehalten werden müssen und der Hersteller Trolltech Zugriff auf die Änderungen haben muss.
 
Sun Public License
Die SPL ähnelt der Mozilla Lizenz, man darf SPL Software mit nicht offenem Code zusammenfügen, verlangt aber, dass Änderungen und SPL Code wieder unter SPL stehen muss. Ebenso übernimmt Sun keine Verantwortung für eine eventuelle Verletzung der Rechte Dritter.
 
Netscape Public License
Die NPL Lizenz entspricht weitgehend der MPL, sie erlaubt Netscape jedoch, neuen Code der Open Source Gemeinde in den Netscape eigenen, nicht einsehbaren Quellcode zu übernehmen.
Apple Public Source License
Die APSL Lizenz verbietet es, modifizierte Versionen zum rein privaten Gebrauch zu erstellen. Wer Apple Software modifiziert, muss Veränderungen auch publizieren. Ebenso muss man Apple die Verwendung eigener Entwicklungen gestatten und der Nutzer hat die Pflicht, entsprechenden Rechte Dritter zu beachten.
 

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